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GVB Online – 05/19/2013
http://www.gv-bayern.de/GVB-Site/Public/FaktenPositionen/ar-110906-092322724
Initiative für den Erhalt von Regionalbanken
GVB-Präsident Stephan Götzl und der Präsident des bayerischen Sparkassenverbands, Theo Zellner, haben eine gemeinsame Initiative für den Erhalt von Regionalbanken gestartet.
Sie treten u.a. dafür ein, dass Bankenregulierung dem Verursacherprinzip folgen muss. Sie soll da ansetzen, wo Risiken entstehen. Pauschale Regulierung ohne Differenzierung zerstört dagegen gewachsene und bewährte Strukturen. Deshalb fordern der Genossenschaftsverband Bayern und der Sparkassenverband Bayern:
- Bei Bankenregulierung nach Geschäftsmodellen differenzieren: Eine stärkere Regulierung der Banken ist prinzipiell erforderlich. Allerdings darf sie nicht pauschal erfolgen, sondern muss die substanziellen Unterschiede der Institute hinsichtlich Größe, Geschäftsmodell und Risikopotenzial für die Finanzmarktstabilität berücksichtigen.
- Regulierungslücken im Schattenbankensystem schließen: Eine intensive Aufsicht und Regulierung muss insbesondere dort gewährleistet sein, wo die großen Risiken liegen – im unregulierten Schattenbankensystem. Die Politik muss dem G-20-Grundsatz "kein Finanzplatz, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzprodukt ohne Regulierung" endlich Geltung verschaffen.
- Regulierungsgefälle zum Graumarkt beseitigen: Einheitlicher Verbraucherschutz braucht einheitliche Regeln und Kontrollen. Die Beaufsichtigung der freien Finanzanlagenvermittler im Graumarkt durch die Gewerbebehörden führt zu einem ineffektiven und ineffizienten Aufsichtsdualismus. Um das Regulierungsgefälle zwischen Banken und Finanzanlagenvermittlern nicht weiter zu vergrößern, muss die Politik die Aufsicht über den grauen Kapitalmarkt der Zuständigkeit der BaFin übergeben.
- Im Ordnungsrahmen Belange der Regionalbanken berücksichtigen: Künftig ist ein Ordnungsrahmen notwendig, der den Strukturen von Regionalbanken und deren Bedeutung für die Heimatwirtschaft ausreichend Rechnung trägt. Es wäre fatal, wenn die Bedingungen für die mittelständischen Unternehmen durch eine auf internationale Großbanken ausgerichtete Regulierung verschlechtert würden.
- Basel III als Richtlinie umsetzen: Eine auf europäische Vereinheitlichung ausgelegte Verordnungspolitik ist ein schwerwiegender Eingriff in nationale Mitgestaltungsrechte im Gesetzgebungsprozess. Damit die stabilisierende Wirkung der Regionalbanken für das deutsche Bankensystem erhalten bleibt, müssen die neuen Vorschriften per Richtlinie umgesetzt werden.
- Risikogewichtung von Mittelstandskrediten reduzieren: Die Regionalbanken stehen für eine verlässliche Mittelstandsfinanzierung insbesondere im ländlichen Raum. Unter den derzeit geltenden Eigenkapitalregeln werden Kreditrisiken bereits gegenüber Marktrisiken aus dem Wertpapierhandel benachteiligt. Die nun im Rahmen von Basel III geplante allgemeine Verdoppelung des geforderten Kernkapitals würde diese Ungleichbehandlung weiter verschärfen und der mittelständischen Wirtschaft schaden. Deshalb muss die Risikogewichtung von Mittelstandskrediten in den neuen europäischen Eigenkapitalanforderungen reduziert werden.
- Sicherheit bei der Wohnbaufinanzierung erhalten: Die Regionalbanken leisten einen verlässlichen Beitrag zur Wohnbaufinanzierung in Deutschland. Nun will die Europäische Kommission die Tilgung von Baudarlehen neu regeln und eine vertraglich nicht vereinbarte, vorzeitige Rückzahlung von Immobilienkrediten erleichtern. Dadurch würden Wohnbaukredite für die Kunden verteuert, weil Banken ihre eigene Refinanzierung variabler gestalten müssten. Festverzinsliche Darlehen haben sich in Deutschland bewährt. Die Sicherheit bei der Wohnbaufinanzierung darf nicht durch gesetzliche Eingriffe gefährdet werden.
- Staatliche Aufgaben nicht auf Banken verlagern: Die Regionalbanken unterliegen bereits umfassenden gesetzlichen Dokumentations- und Meldepflichten. Trotzdem werden immer mehr staatliche Aufgaben und deren Kosten auf sie verlagert. So ist es beispielsweise nicht akzeptabel, dass Banken künftig grundsätzlich die Kirchensteuerpflicht ihrer Kunden prüfen sollen. Das beschneidet die informationelle Selbstbestimmung der Kunden und macht die Banken zu Erfüllungsgehilfen für staatliche Aufgaben.
Artikel vom: 14.09.2011
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