Für die Gründung einer Genossenschaft benötigen Sie zunächst drei Gründungsmitglieder und eine Unternehmenskonzeption (Businessplan).
Wir bieten Ihnen in allen Phasen der Gründung, von der Erarbeitung des Businessplans bis hin zur Eintragung beim Registergericht, fachkundige Beratung und Unterstützung an. Zu unseren Leistungen zählen u. a.:
- die betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Beratung
- die Begleitung des Gründungsprozesses mit Durchführung der Gründungsversammlung
- die Vorbereitung der Unterlagen zur Anmeldung an das Registergericht
Informationen zur Rechtsform und Gründung einer Genossenschaft, zum Leistungsangebot des GVB sowie Vorlagen stehen hier für Sie zum Download bereit.
Nach der Eintragung beim Registergericht wird die Genossenschaft als Mitglied beim GVB aufgenommen und kann somit auch alle Verbandsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Nach der Gründung bieten wir Ihnen kompetente und umfassende Unterstützung für den Aufbau des Geschäftsbetriebes der Genossenschaft an.
Ein mal im Jahr haben neu gegründete Genossenschaften die Möglichkeit, in unserer Akademie Bayerischer Genossenschaften an einer Tagung teilzunehmen. Hier erhalten Sie Informationen u. a. über die Aufgaben und Pflichten des Vorstandes, zum Aufbau des Geschäftsbetriebes und zur Zusammenarbeit mit der Prüfung.