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Wie gründet man eine Genossenschaft?
Welche Vorteile bietet die Genossenschaft?
Gestaltung der Energiewende nach genossenschaftlichen Prinzipien
Bei der Gründung einer Genossenschaft bieten wir Ihnen während des gesamten Gründungsprozesses Beratung und Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne.
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu, den Charakteristika der Genossenschaft, den rechtlichen und steuerlichen Vorteilen, den wichtigsten Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg sowie zu kleinen Genossenschaften (bis 20 Mitglieder).
Der Genossenschaftsverband Bayern hat Konzepte zur regionalen Umsetzung der Energiewende und konkrete Handlungsempfehlungen für die Landes- und Bundespolitik in einem Papier erarbeitet. Die Genossenschaft ist der ideale Organisationsrahmen dafür, die Potenziale dezentraler Energieerzeugung zu nutzen. Die Unternehmensform kann so entscheidend zum Gelingen der Energiewende beitragen.

Fünf Argumente für die Gründung einer Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Rechtsform für Kooperationen, die im Trend der Zeit liegt. Sie eignet sich in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft und bietet Bürgern wie auch mittelständischen Unternehmern Größenvorteile und Vernetzungsgewinne. Dabei behalten die Mitglieder ihre Eigenständigkeit und ihren unternehmerischen Freiraum.

  1. Kein Mindestkapital
    Bei der Gründung einer eG schreibt das Genossenschaftsgesetz kein festes Mindestkapital vor.

  2. Einfache Gründung
    Für die Gründung einer Genossenschaft sind nur 3 Mitglieder erforderlich.
    Im Gegensatz zur Gründung einer AG oder GmbH fallen bei der Genossenschaftsgründung keine Kosten für die notarielle Beurkundung an. Auch der Ein- und Austritt von Mitgliedern ist ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertung möglich.

  3. Demokratische Rechtsform
    Jedes Mitglied hat - unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung eine Stimme. Eigenständigkeit und die Interessen der Mitglieder werden somit geschützt.

  4. Mitgliederorientierung
    Abweichend von Kapitalgesellschaften werden bei der eG Vorstand und Aufsichtsrat aus dem Kreis der Mitglieder besetzt. Damit werden die Förderinteressen der Mitglieder dauerhaft in den Mittelpunkt der Geschäftspolitik gestellt.

  5. Flexibilität
    Für kleine Genossenschaften bis 20 Mitglieder gelten vereinfachte Bestimmungen zur Jahresabschlussprüfung und zum Aufsichtsrat.

 

Gründungen beim GVB 2011

Im Jahr 2011 wurden in Bayern 51 neue Genossenschaften gegründet und beim GVB als Mitglied aufgenommen. Der Schwerpunkt bei den Genossenschaftsgründungen lag in den Bereichen Energie- und Dienstleistungen.

 

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Kontakt
Wolfdieter von Trotha
Berater
Genossenschaftsgründung
Tel.: (089) 2868 - 3562
Fax: (089) 2868 - 3575
www.neuegenossenschaften.de
Unter dem Link www.neuegenossenschaften.de erhalten Sie Informationen über Kooperationen und Genossenschaften, Ideen und Konzepte sowie erfolgreiche Gründungen deutschlandweit.
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Mittelstandspakt Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat zusammen mit dem GVB und anderen Partnern ein Portal für den Mittelstand geschaffen mit Tipps, Informationen und Services für Ihre unternehmerische Arbeit.
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