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27.02.2024

Standpunkt: EU-Krisenmanagement- und Einlagensicherungsregeln (CMDI)

Finanzstabilität und Proportionalität wahren
Kernforderungen
  • Keine Mehrbelastung kleiner und mittlerer Regionalbanken
  • Finanzstabilität der Sicherungssysteme nicht untergraben
  • Bewährten Schutz durch Institutssicherungen erhalten
Worum geht es?
Hintergrund 

Im April 2023 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Regelungen zum Krisenmanagement von Banken und zur Einlagensicherung (Crisis Management & Deposit Insurance, CMDI) vor. Damit sollen die europäischen Abwicklungsvorschriften künftig nicht mehr nur für internationale Großbanken gelten, sondern auf mittlere und kleinere Banken ausgeweitet werden. Die Änderungen betreffen aber auch weitere Kernelemente wie die genossenschaftliche Institutssicherung.

Mit dem CMDI-Vorschlag sollen besonders drei bereits bestehende EU-Richtlinien bzw. Verordnungen geändert werden. Erstens werden die Regelungen zum einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (SRM-Verordnung) im Aufsichts- und Finanzierungsumfang erweitert. Zweitens wird die Abwicklungsrichtlinie BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive) in Bezug auf den Abwicklungsvorgang aktualisiert. Drittens ist eine Änderung der Einlagensicherungsrichtlinie DGSD (Deposit Guarantee Schemes Directive)  hinsichtlich  Rolle und Rechte von Einlagensicherungssystemen vorgesehen.

Ausgangslage

Mit der CMDI-Reform möchte die Europäische Kommission das EU-Krisenmanagement ausbauen und einen einheitlichen Abwicklungsansatz für in Schieflage geratene Banken etablieren. Durch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf nicht-systemrelevante Banken würden die regulatorischen Anforderungen auch für kleine Institute an die der Großbanken angeglichen. Zudem sollen effiziente nationale Absicherungsmechanismen zugunsten einer europäischen Lösung abgelöst werden.

Problem 

Der Gesetzentwurf verletzt durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs den Proportionalitäts- und den Subsidiaritätsgrundsatz. Für die Ausweitung des EU-Abwicklungsregimes besteht kein Anlass. Nationale Sicherungs- und Insolvenzregeln sind bereits bestens geeignet, um maximalen Einlegerschutz zu garantieren. Regionalbanken sind im europäischen Kontext nicht systemrelevant und durch nationale Systeme abgesichert. Der Kommissionsvorschlag erläutert folglich nicht, wie eine Ausweitung des Abwicklungs-mechanismus auf nicht-systemrelevante Banken die Finanzstabilität erhöhen soll und Eingriffe in nationale Sicherungstöpfe rechtfertigt. Im Gegenteil kann die beabsichtigte, möglichst schnelle Abwicklung das Vertrauen in das Bankensystem beschädigen.

Darüber hinaus ist im Legislativpaket eine Vereinheitlichung effizienter nationaler Instituts- und Einlagensicherungssysteme vorgesehen. Das geplante Verfahren für den präventiven Einsatz von Einlagensicherungsmitteln ist jedoch praxisfern und der Prozess zur Kostenoptimierung würde den präventiven Mitteleinsatz faktisch unmöglich machen. Dem vorausschauenden Charakter der genossenschaftlichen Institutssicherung wird mit dem Vorschlag nicht Rechnung getragen, und das obwohl sich die Institutssicherung und das genossenschaftliche Prüfungssystem seit über 80 Jahren bestens bewährt haben. Eine Einschränkung der präventiven Maßnahmen von Institutssicherungen wäre daher der falsche Weg für die Finanzstabilität in Europa.

Lösung 

Kleine und mittlere Institute leisten bereits heute finanzielle Beiträge zum europäischen Abwicklungsfonds sowie zur Finanzierung des Single Resolution Boards (SRB). Es ist sachlich nicht nachvollziehbar, worin der Mehrwert für die Finanzstabilität liegt, wenn kleine Institute zusätzlichen, unverhältnismäßigen Kosten ausgesetzt werden. Sie sollten daher gänzlich von der Ausweitung des EU-Abwicklungsregimes ausgenommen werden. Auch die deutschen Instituts- und Einlagensicherungssysteme haben ihre Praxistauglichkeit bewiesen. Eine Aushebelung dieser funktionierenden Systeme muss verhindert werden, da ansonsten Fehlanreize erzeugt würden.

Fotocredit: Picture Alliance

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