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27.02.2024

Standpunkt: Geldautomaten-Sprengungen

Bargeldversorgung durch staatliche Strafverfolgung sichern
Kernforderungen
  • Bargeldversorgung muss geschützt werden
  • Sicherungssysteme können nur flankierend wirken
  • Nur der Staat kann Straftäter aus dem Verkehr ziehen
Worum geht es?
Hintergrund 

Nach vorläufigen Zahlen bleiben auch 2023 die Sprengungen von Geldautomaten auf einem sehr hohen Niveau. Bundesweit wurden circa 500 Geldautomaten gesprengt. Gefährdungsanalysen der LKAs kommen zu dem Ergebnis, dass etwa jeder dritte Standort einer Bank gefährdet ist. Mittlerweile wurden ungefähr 40.000 Einzelmaßnahmen mit Kosten in Höhe von 300 Mio. Euro zum Schutz der VR-Banken im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Die Banden haben es vor allem auf Geldautomaten abgesehen, die in der Nähe von Autobahnen und Bundesstraßen stehen. Inzwischen wird aber auch in bewohnten Gebieten gesprengt. Dabei kommt es jährlich zu einem Schaden im mittleren dreistelligen Millionenbereich. Der Großteil der Schadenssumme ergibt sich aus Gebäudebeschädigungen und weniger aus gestohlenem Bargeld. Neben dem monetären Schaden bedeutet der verstärkte Einsatz fester Explosivstoffe für Anwohnerinnen und Anwohner in unmittelbarer Umgebung von Geldautomaten Lebensgefahr. Die Täter agieren hierbei zunehmend rücksichtsloser.

Ausgangslage

Die Banken in Deutschland haben in den letzten zwei Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Sprengung von Geldautomaten zu verhindern – und tun dies auch weiterhin. Gerade den Genossenschaftsbanken ist die Versorgung des ländlichen Raums mit Bargeld ein großes Anliegen. Sie haben auf eigene Kosten verschiedene Vorrichtungen und Techniken installiert, die zum Beispiel Geld bei Sprengungen einfärben und damit praktisch wertlos machen. Doch die technische Aufrüstung hat bisher zu keiner wesentlichen Abschreckung bei den Tätern geführt.

Problem 

Die zunehmende Sprengkraft der Attacken auf Geldautomaten zeigt deutlich, dass präventive Maßnahmen der Banken allein keinen dauerhaften Erfolg haben werden. Sie sind aufwendig, teuer und offensichtlich wenig abschreckend. Auch in den Niederlanden half nur der Abbau von Geldautomaten, der das Problem letztlich nach Deutschland verlagert hat. Der Vorschlag, Geldautomaten nur noch mit geringen Bargeldbeständen aufzufüllen, ist nicht sinnvoll. Denn das ständige Befüllen würde mehr Geldtransporte bedeuten und eine neue Gefährdungslage schaffen. Um die Sprengung von Geldautomaten dauerhaft einzudämmen, ohne die Geldautomaten abzubauen, müssen Maßnahmen verstärkt bei den Verursachern ansetzen, indem man noch mehr unternimmt, um die Täter zu fassen.

Lösung 

Der Staat hat das Gewaltmonopol und die verfassungsgemäße Pflicht, Leben zu schützen. Sich deshalb auf Sicherungsmaßnahmen durch die Banken zu verlassen, ist unzureichend. Hier wird auf den „Lerneffekt“ der Täter gebaut: Sprengungen lohnen sich nicht mehr. Die Täter lernen allerdings dabei lediglich sich anzupassen, indem sie die Sprengkraft erhöhen oder nun auch Geldtransporte überfallen. Damit ein flächendeckender Abbau von Geldautomaten wie in den Niederlanden vermieden wird und die Bargeldversorgung bestehen bleibt, muss der Verfolgungsdruck durch die Polizeibehörden erhöht werden. Dazu gehört insbesondere die länderübergreifende und grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden, da die Tätergruppen oft international agieren.

Fotocredit: Picture Alliance

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