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02.11.2020

Standpunkt Kapitalmarktunion

EU-Kapitalmarkt kein Allheilmittel
Kernforderungen
  • Bankfinanzierung durch Kapitalmarkt flankieren, nicht ersetzen
  • Keine Pflicht zur Weitervermittlung abgelehnter Kredite
  • EU-Label für Finanzberater auf bewährten Ausbildungsprogrammen aufbauen
Worum geht es?
Kapitalmarktunion 2.0: 

Ein gemeinsamer, EU-einheitlicher Kapitalmarkt nach US-amerikanischem Vorbild – das ist die Vision der EU-Kapitalmarktunion. Nachdem ein erster Anlauf 2015 nicht den erwünschten Effekt hatte, will die EU-Kommission nun endlich den Durchbruch schaffen. Im Herbst 2020 hat sie einen Aktionsplan aus 16 Maßnahmen vorgelegt. Die Kapitalmarktunion soll die wirtschaftliche Erholung unterstützen, den digitalen und ökologischen Wandel vorantreiben, die finanzielle Inklusion verbessern und EU unabhängiger machen.

Der Kapitalmarkt ist eine Ergänzung, aber kein Ersatz für die Bankfinanzierung. 

Mit ihrem Aktionsplan will die EU-Kommission die Kapitalmarktfinanzierung für Unternehmen verbessern. Jedoch ist diese für die stark mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur in Bayern nur bedingt geeignet. Denn trotz der angekündigten Erleichterungen ist der Weg an die Kapitalmärkte für die Mehrheit der KMUs schlicht zu aufwendig und nicht lohnenswert. Bankkredite bleiben die zentrale Finanzierungsquelle für den Mittelstand. Das hat die Corona-Pandemie nochmals verdeutlicht. Mit Krediten können Mittelständler Liquiditätsengpässe in Krisensituationen überbrücken und Investitionen tätigen. Daher braucht es vornehmlich gute Rahmenbedingungen für die kreditbasierte Mittelstandsfinanzierung. Ergänzend hierzu sind insbesondere steuerliche Maßnahme und staatliche Förderprogramme probate Mittel, um kleine und mittlere Unternehmen beim Kapitalaufbau zu unterstützen. Im Gegensatz zur Kapitalmarktunion wirken sie effizient und benötigen keinen Eingriff in komplexe EU-Regularien.

Keine Pflicht zur Weitervermittlung abgelehnter Kredite.

Die EU-Kommission will Banken dazu verpflichtet, abgelehnte Kreditanträge an alternative Geldgeber weiterzuvermitteln. Doch eine solche Maßnahme ist überflüssig. Wird ein Kredit abgelehnt, haben sich Banken verpflichtet,  die Gründe für die Kreditablehnung zu erläutern. Es steht jedem Unternehmen frei, daraufhin andere Finanzierungsquellen zu suchen. Zudem birgt eine Vermittlungspflicht das Risiko, dass nicht kreditwürdige Unternehmen vom Banksektor zu alternativen Anbietern in weniger regulierten Bereichen geschoben werden und sich dadurch Risiken aufbauen.

Finanzielle Inklusion braucht qualitative Beratung.

Durch die Verbesserung der Anlageberatung will die Kommission Privatanlegern den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Ein europaweites Label für Finanzberater, wie es die EU vorschlägt kann die Transparenz erhöhen und signalisiert eine qualitativ hochwertige Beratung. Damit ein Label in der Fläche ankommt, sollte es auf den etablierten Ausbildungsprogrammen, bspw. der Banken aufbauen. Einschränkungen in der Provisionsberatung durch die angekündigte Überprüfung der EU-Kommission lehnen wir hingegen ab.

Alle GVB-Standpunkte zur Kapitalmarktunion

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