Hintergrund
Die EU-Kommission hat im Juni 2021 einen neuen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über Verbraucherkredite vorgelegt. Dieser hat den verbesserten Schutz von Verbraucherinteressen zum Ziel. Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird auf Überziehungskredite sowie Crowd-funding-Kreditdienstleistungen ausgeweitet. Zudem sollen Zinsobergrenzen und eine um-fangreichere Kreditwürdigkeitsprüfung eingeführt werden. Künftig sollen für die Prüfung der Kreditwürdigkeit die gleichen strengen Anforderungen gelten wie bei Immobilienkrediten.
Dies ist vor allem bei Kreditangeboten direkt am Point of Sale der Fall. Diese verändern die Denkweise der Kunden über Kredite, indem der Kreditantrag Teil des Bezahlprozesses wird, wie z.B. beim Ratenkauf im Einzelhandel oder Internet. Aufgrund mangelnder Beratung können einige Verbraucher die Auswirkungen auf ihren finanziellen Handlungsspielraum nicht richtig einschätzen. Hier sollte der Gesetzgeber genauer hinsehen und zielgerichtet regulieren, um vor schwarzen Schafen am Kreditmarkt zu schützen.
Die EU-Kommission schlägt in der überarbeiteten Verbraucherkreditrichtlinie vor, die Kreditwürdigkeitsprüfung künftig an den strengen Vorgaben von Immobilienkrediten zu orientieren. Es ist weder sachgerecht, noch verhältnismäßig, denselben Prüfungsumfang an Bankkredite von wenigen Hundert Euro und mehreren Hunderttausend Euro zu fordern. Der unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedeutung muss angemessen Rechnung getragen werden. Andernfalls werden Kunden wie Banken unnötig mit Bürokratie belastet.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie soll u.a. auf Überziehungskredite, zu denen auch Dispo-Kredite gehören, ausgeweitet werden und die Kleinstdarlehensgrenze von 200 Euro soll zukünftig entfallen. Überziehungskredite zeichnen sich dadurch aus, schnell und unkompliziert zur kurzfristigen Überbrückung verfügbar zu sein – im Gegensatz zu Verbraucherkrediten mit höheren Summen, die Beratung erfordern. Die umfangreiche Kreditwürdigkeitsprüfung würde im Widerspruch zur unkomplizierten Inanspruchnahme stehen. Der Gesetzgeber „überschützt“ hier Verbraucher entgegen ihrer eigenen Interessen und bevormundet sie unangemessen. Schlimmstenfalls führt dies dazu, dass Verbraucher ihren Kreditbedarf anderweitig bei unseriösen Darlehensgebern decken müssen. Aus diesem Grund sollten die bisherigen Ausnahmebestimmungen für Überziehungskredite beibehalten werden.
Die von der EU vorgeschlagenen Zinsobergrenzen für Verbraucherkredite sind ein dirigistischer Markteingriff und abzulehnen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass der durchschnittliche Zinssatz für Konsumentenkredite seit vielen Jahren rückläufig ist. Ein Marktversagen ist nicht erkennbar, ein Eingriff ist daher ungerechtfertigt. Zinsobergrenzen verhindern zudem ein effizientes Marktergebnis, indem Ausfallrisiken nicht mehr adäquat abgebildet werden können.
Fotocredit: Pixabay
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