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12.11.2021

Der GVB in den Medien

Die „Börsen-Zeitung“ hat einen Gastbeitrag von GVB-Präsident Jürgen Gros veröffentlicht sowie über eine gemeinsame Initiative des GVB und des Verbands der Sparda-Banken berichtet.
„Börsen-Zeitung“ vom 6. November 2021

In einem Gastbeitrag für die „Börsen-Zeitung“ fordert GVB-Präsident Jürgen Gros, dass die kommenden zehn Jahre im Zeichen der Reform stehen müssen. Deutschland habe in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen Patina angesetzt. Egal ob es um Klimaschutz, Energiepolitik, Haushalt oder Finanzen geht: Kompass solle auch in Zukunft die Soziale Marktwirtschaft sein. Sie weise den Weg, garantiere Wachstum, Ausgleich und Fairness. Zudem lasse sie der Wirtschaft den notwendigen Freiraum zur Entfaltung - und konzentriere die politische Gestaltungskraft darauf, die richtigen Leitplanken zu setzen, schreibt Gros in dem Namensbeitrag. Eine der Leitplanken sei ein starker Mittelstand. „Regionale Heimatbanken wie Volksbanken und Raiffeisenbanken sind hierfür ein zentraler Ansprechpartner und sichern so Wohlstand für die Zukunft“, so Gros.  Als weitere Leitplanken macht der Verbandspräsident einen praxisnahen, zielgenauen Verbraucherschutz sowie eine solide Zukunftspolitik aus. „Die Polierpaste, um die Patina loszuwerden, mag grobkörnig sein. Doch nur so lässt sich gewährleisten, dass Europa und Deutschland als wirtschaftliches Zugpferd erfolgreich bleiben“, schreibt der Verbandspräsident. Der Reformeifer der angehenden Koalitionäre erhielte so die richtige Richtung. 

 „Börsen-Zeitung“ vom 12. November 2021

„Genossen zielen nach AGB-Urteil auf Gesetzesnovelle“, titelt die „Börsen-Zeitung“ und berichtet über den Streit um das korrekte Verfahren bei Änderungen von Geschäftsbedingungen und Gebühren bei Banken. Ein Teil der Genossenschaftsbanken wolle als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) durch eine Gesetzesänderung das zuvor übliche Verfahren der Widerspruchslösung wiederherstellen. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) sowie der Verband der Sparda-Banken hätten hierzu einen entsprechenden Vorschlag für die künftige Bundesregierung erarbeitet, der der „Börsen-Zeitung“ vorliege. „Ziel einer gesetzgeberischen Initiative ist klarzustellen, dass die Änderung von AGB einschließlich Preisen im Rahmen der Widerspruchslösung zulässig ist“, zitiert die Finanzzeitung aus dem Papier. Der Vorschlag sehe einen neuen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Darin solle festgehalten werden, dass bei Änderungen von allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen von Banken und Versicherern sowie bei Änderungen von Hauptleistungsentgelten die Widerspruchslösung gilt. Dabei werde der Kunde über die Anpassung informiert und könne innerhalb einer Frist von zwei Monaten widersprechen oder kostenfrei kündigen.

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