Geht ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die in der Richtlinie festgeschriebenen Mindeststandards hinaus, bezeichnet man dies als aktives Goldplating. Beim passiven Goldplating hingegen wird von den in der Richtlinie enthaltenen Möglichkeiten für Vereinfachungen kein Gebrauch gemacht. Betreibt ein Mitgliedstaat Goldplating, dann stellt er seine Unternehmen im Vergleich zu ihren europäischen Wettbewerbern, die auf Goldplating verzichten, schlechter und verzerrt den Wettbewerb.
Österreich hat mit dem Anti-Goldplating-Gesetz von 2019 gezielt Regelungen gestrichen, die über europarechtliche Mindestvorgaben hinausgehen und Unternehmen unnötig belasten. Dabei handelt es sich insbesondere um Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- und Prüfpflichten. Das Gesetz ist ein erster Schritt im Prozess zur Ausarbeitung einer „Better Regulation Strategie“ der Bundesregierung in Österreich.
Beim sog. „Goldplating“ werden bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht zusätzliche Regulierungen ins Gesetz aufgenommen, die über die Regelungen der Richtlinie hinausgehen. Inländische Unternehmen werden damit im Vergleich zu ihren europäischen Mitbewerbern benachteiligt. Im Koalitionsvertrag 2017 – 2021 verpflichteten sich die Regierungspartner auf den Verzicht von Goldplating. In der 18ten Legislaturperiode wurden nach Angaben der Bundesregierung jedoch mindestens 14 EU-Richtlinien überschießend umgesetzt. Daran darf die 2021 gewählte Bundesregierung nicht anschließen. Neues Goldplating ist zu vermeiden und bestehendes abzubauen. Ein möglicher Ansatz hierfür ist ein eigenes „Anti-Goldplating-Gesetz“, wie es in Österreich existiert.
Durch die Beteiligung von Verbänden und Unternehmen können Gesetzentwürfe systematisch auf Praxistauglichkeit geprüft werden. Praxistaugliche Regeln reduzieren unnötige Bürokratie und entlasten die Wirtschaft. Unternehmen und Verbände sollten daher möglichst früh und umfassend in die Erstellung von Gesetzen und Verordnungen eingebunden werden. Ausreichende Beteiligungsfristen sollten gewahrt werden. Die Errichtung einer zentralen Konsultationsplattform in Deutschland würde zudem die Beteiligung an Gesetzgebungs- und Verordnungsprozessen deutlich erleichtern. Vorbild ist die „Have your say“-Plattform der EU-Kommission.
Die Bundesregierung hat zwar ehrgeizige Regeln für die nachträgliche Überprüfung von Gesetzen beschlossen, diese werden aber nicht systematisch angewandt. Die Auswirkungen der Gesetzgebung auf die Praxis werden oftmals nicht berücksichtigt. Ein Meilenstein für eine erfolgreiche Wirkungsanalyse ist die Evaluation der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II. An dieser Evaluation sollten sich andere Regulierungsbereiche orientieren.
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