Aktionen
Artikel
#Onepager
02.04.2021

Standpunkt Umsatzsteuer

Wettbewerbsnachteil für kleine und mittlere Banken beheben
Kernforderungen
  • Deutschen Sonderweg bei der Umsatzsteuer beenden - Regelung zum „umsatzsteuerfreien Zusammenschluss“ für Finanzdienstleistungen auch in Deutschland einführen
  • Steuerliche Wettbewerbsnachteile von Banken in Finanzverbünden gegenüber Konzern-Banken beheben
Worum geht es?

Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) gibt einen gemeinsamen europäischen Rahmen für die Mehrwertsteuer in den EU-Mitgliedsländern. So regelt die Richtlinie zum Beispiel, dass die meisten Finanzdienstleistungen wie Kontoführungsgebühren und Darlehenszinsen umsatzsteuerbefreit sind. Das entlastet die Privatkunden der Banken und anderer Finanzdienstleister. Deutschland hat die Richtlinie durch das Umsatzsteuergesetz umgesetzt.

Die MwStSystRL wurde zuletzt 2019 überarbeitet. Dennoch besteht weiterer Reformbedarf. Aus Sicht der EU-Kommission sind insbesondere die Mehrwertsteuerregeln im Finanzsektor veraltet. Anfang Februar 2021 hat die EU-Kommission deshalb eine Konsultation der MwStSystRL gestartet. Im Laufe des Jahres 2023 will die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Danach obliegt es den EU-Mitgliedsländern, sich auf eine Neufassung zu einigen.

Umsatzsteuerfreien Zusammenschluss für Finanzdienstleistungen auch in Deutschland ermöglichen.

Die MwStSystRL der EU beinhaltet Regeln für den steuerfreien Zusammenschluss. Damit können sich Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen in einer Gesellschaft zusammenschließen, die umsatzsteuerbefreit Dienstleistungen erbringt. Allerdings wurde die Möglichkeit zum steuerfreien Zusammenschluss im Finanzsektor in deutsches Recht nicht umgesetzt – im Gegensatz zu anderen EU-Ländern wie Österreich oder Frankreich. Dieses Umsetzungsdefizit in Deutschland muss dringend behoben werden. Dazu sollte die EU bei der anstehenden Reform der MwStSystRL klarstellen, dass der steuerfreie Zusammenschluss auch für Auslagerungen im Finanzsektor gilt. Alternativ ist der deutsche Gesetzgeber gefragt, die Möglichkeit einer steuerfreien Auslagerung im Finanzsektor – analog zu anderen EU-Ländern – auch in Deutschland zu ermöglichen.

Steuerliche Hürden für Arbeitsteilung und Effizienz im Finanzsektor abbauen. 

Im heutigen Wirtschaftssystem ist es üblich, dass Unternehmen Dienstleistungen an Dritte auslagern, um Synergien und Skaleneffekte zu nutzen. Im deutschen Finanzsektor wird dies durch steuerliche Hürden erschwert. Finanzinstitute müssen für die Auslagerung von Dienstleistungen wie den IT-Betrieb oder die Bargeldversorgung die vollen 19 Prozent Umsatzsteuer entrichten. Ein Vorsteuerabzug ist im Finanzsektor nur sehr begrenzt möglich. Der steuerfreie Zusammenschluss würde diese steuerliche Hürde senken und damit die Auslagerung attraktiver machen und zu mehr Effizienz beitragen.

Wettbewerbsnachteile von kleinen und mittleren Banken gegenüber Konzernbanken beseitigen.

Konzernbanken können die umsatzsteuerliche Organschaften nutzen. Dienstleistungen, die Konzern-Institute von konzerneigenen Serviceeinheiten beziehen, sind damit umsatzsteuerbefreit. Für kleine und mittlere Banken, die sich in Verbünden zusammengeschlossen haben, um übergreifende Dienstleistungen zu erbringen, gibt es diese Möglichkeit bisher nicht. Die Öffnung des steuerfreien Zusammenschlusses für Auslagerungen im Finanzsektor würde die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen beseitigen.

Fotocredit: Pixabay

Anlagen

Aktionen

SIE BENUTZEN EINEN VERALTETEN BROWSER

Um den vollen Funktionsumfang dieser Webseite zu erfahren, benutzen Sie einen neueren Browser (z. B. Google Chrome oder Mozilla Firefox).