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03.05.2021

Standpunkt Bankenabgabe

Kleine Banken vor steigender Last bei Bankenabgabe schützen
Kernforderungen
  • Festsetzung der Bankenabgabe überprüfen: Übermäßige Belastung durch stetig steigende Beiträge beenden
  • Bei der Abgabenberechnung kleine und risikoarme Banken besser berücksichtigen
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe in Deutschland endlich ermöglichen
Worum geht es?
Kurz erklärt: Bankenabwicklung

Seit 2014 gibt es ein einheitliches Abwicklungsregime in der EU. Es regelt, dass Banken, bei denen eine Insolvenz droht und die im öffentlichen Interesse sind, abgewickelt werden. Über die Voraussetzungen hierfür entscheiden die EU-Behörden. Für die Abwicklung müssen zunächst die Gläubiger der Bank haften. Reichen diese Mittel nicht aus, springt der EU-Abwicklungsfonds (SRF) ein. Kleine und mittlere Banken werden hingegen weiter nach den nationalen Insolvenzvorschriften abgewickelt, sind jedoch trotzdem verpflichtet, Beiträge in den SRF zu bezahlen.

Das System der Bankenabgabe muss auf den Prüfstand. 

Alle Banken der Eurozone sind verpflichtet, eine Abgabe an den EU-Bankenabwicklungsfonds (SRF) zu bezahlen. Bis 2023 soll der SRF schrittweise ein Volumen von 1 % der gedeckten Einlagen in der Eurozone erreichen. Aufgrund der expansiven EZB-Politik und des starken Einlagenwachstums der letzten Jahre stiegen das Zielvolumen und die zu entrichtenden Beiträge zuletzt stark an. Das belastet Institute wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken. Sie müssen einen höheren Beitrag zur Abwicklung maroder Institute außerhalb ihrer Gruppe bezahlen, obwohl sie selbst solide wirtschaften und durch die genossenschaftliche Institutssicherung sichergestellt ist, dass es zu keinem Abwicklungsfall kommt. Was ursprünglich als europäisches Solidarsystem gedacht war, entwickelt sich damit zunehmend zum Transfersystem, das Institutsgruppen wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken bestraft. Das System der Bankenabgabe muss daher dringend auf den Prüfstand.

Kleine und risikoarme Banken bei Beitragszahlung entlasten.

Die Höhe der Bankenabgabe orientiert sich an der Größe sowie dem Risikoprofil einer Bank. Kleine Geldhäuser mit einer Bilanzsumme von weniger als 1 Mrd. Euro zahlen einen Pauschalbeitrag. Allerdings hat das Berechnungssystem Schwächen: Die Mitgliedschaft in einem Institutssicherungssystem, das eine Abwicklung unter zur Hilfenahme von SRF-Mitteln von vornherein ausschließt, wird bei der Berechnung der Beiträge nicht einheitlich berücksichtigt. Der Schwellenwert für Pauschalbeiträge ist zudem zu niedrig gewählt. Viele kleinere regional tätige Institute, von denen keine erhöhte Gefahr für die Finanzstabilität ausgeht, fallen daher aus dem Pauschalbeitrag heraus. Bei einer Reform der Beitragsberechnung sollten deshalb die Pauschalbeitragsgrenzen erhöht werden. Daneben muss sich die  Zugehörigkeit zu einer Institutssicherung einheitlich beitragsmindernd auswirken.

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe ermöglichen.

Die Bankenabgabe ist steuerlich eine Betriebsausgabe. Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern wie Belgien, Spanien, Irland, Polen, Portugal und Schweden können die Institute in Deutschland die Bankenabgabe allerdings nicht steuerlich geltend machen.  Dieser  Wettbewerbsnachteil  wiegt zunehmend schwerer,  da  die Belastung durch steigende Beiträge für die Institute deutlich zugenommen hat. Das erschwert es den Instituten, ihre Kapitalbasis zu stärken, und mindert die Kreditvergabefähigkeit. Deutschland sollte deshalb die Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe möglichst schnell ermöglichen.

Fotocredit: Michael Longmire/Unsplash

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