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09.08.2021

Standpunkt Anlegerschutz

Regeln im Anlegerschutz überprüfen
Kernforderungen
  • Informationsmaterial stringent und einheitlich gestalten
  • Selbstbestimmte Entscheidungen von Anlegern stärken
  • Vielfältiges Produkt- und Beratungsangebot der Banken erhalten
Worum geht es?
Anlegerschutz auf dem Prüfstand

Die turnusgemäße Überprüfung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und anderer Anlegerschutzgesetze wie die PRIIPs-VO (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) stehen auf der Agenda der EU-Kommission. Dies bietet die Chance, die Übersichtlichkeit und Konformität von Informationen für Anleger zu verbessern.

Informationen im Überfluss
66 %

der Kunden fühlen sich von der Informations-
fülle in der Finanzberatung überfordert.

Quelle: Studie der Ruhr-Universität Bochum (2019)

Entscheidungshoheit gewünscht
71 %

der Kunden wünschen sich, auf Aufklärungen und Informationen verzichten zu können.

Quelle: Studie der Ruhr-Universität Bochum (2019)

Verständliche und übersichtliche Informationen für Anleger. 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen für Anleger haben massiv zugenommen. Im Wertpapierbereich gibt es rund ein Dutzend unterschiedlicher Informationsblätter mit teils redundanten oder widersprüchlichen Inhalten. So werden beispielsweise die Produktkosten nach MiFID II anders ausgewiesen als nach der PRIIPs-Verordnung. Das verwirrt viele Kunden und erschwert die Vergleichbarkeit der Angebote. Um eine informierte Entscheidung von Anlegern zu unterstützen, braucht es stringente und einheitliche Informationen. Über EU-Standards hinausgehende Anforderungen auf nationaler Ebene („Goldplating“), wie das deutsche Produktinformationsblatt für Aktien, sind dafür nicht hilfreich.

Entscheidungshoheit der Anleger stärken. 

MiFID II und PRIIPs-VO beschränken Anleger durch unflexible Vorgaben wie beispielsweise die verpflichtende Sprachaufzeichnung von Telefongesprächen. Dies erschwert die telefonische Beratung bei Wertpapieren, da Kunden die Vertraulichkeit der Gespräche gefährdet sehen. Viele Kunden haben sich deshalb bereits aus dem Telefongeschäft zurückgezogen. Anlegerschutz darf nicht dazu führen, dass Kunden entmündigt werden. Anleger sollten selbst entscheiden können, ob sie eine Sprachaufzeichnung möchten oder bestimmte Informationsblätter benötigen.

Keine Einschränkung des Produkt- und Beratungsangebots durch 
regulatorische Vorgaben.

Regulatorische Vorgaben wie das verpflichtende Basisinformationsblatt (BIB) beschneiden den Zugang von Kleinanlegern zu bestimmten Produkten. Für Unternehmensanleihen werden aus unterschiedlichen Gründen regelmäßig keine BIB erstellt. Die Anleihen dürfen deshalb nicht an Kleinanleger verkauft werden. Ihnen werden damit Anlagemöglichkeiten genommen. Das läuft dem Ziel zuwider, in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen die Geldanlage in Wertpapiere als Element der privaten Altersvorsorge zu stärken. Auch die Finanzaufsicht BaFin kam in einer Studie (BaFin Journal, April 2021) zum Ergebnis, dass Kleinanleger inzwischen weniger Unternehmensanleihen kaufen und nennt das BIB als Ursache dafür. Um Produkt- und Beratungsvielfalt für die Kunden zu verbreitern, sollte der freiwillige Verzicht auf das BIB für Kleinanleger ermöglicht werden.

Fotocredit: Scott Graham/Unsplash

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