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12.08.2021

Standpunkt Geldwäsche

Geldwäsche gezielt bekämpfen
Kernforderungen
  • Aufsicht über Nichtfinanzsektor verbessern
  • Geldwäsche-Vorgaben in allen EU-Staaten konsequent anwenden
  • Zusammenarbeit zwischen Verfolgungsbehörden und Banken effizienter gestalten
Worum geht es?
Geldwäsche im Nichtfinanzsektor

Experten schätzen, dass hierzulande insgesamt mehr als 100 Mrd. Euro jährlich „reingewaschen“ werden*. Ein wesentlicher Teil dieser Zahlungen stammt aus dem Nichtfinanzsektor: Insbesondere Immobilien und Luxusgüter zählen zu den Instrumenten, deren sich die Geldwäscher bedienen. Doch auch mittels Auslandsüberweisungen über Call-Shops oder Kioske werden Gelder aus kriminellen Aktivitäten in den Wirtschaftskreislauf gebracht, wie die BaFin feststellt*. Dieser hohen kriminellen Energie bei der Geldwäsche im Nichtfinanzsektor steht eine geringe Anzahl an Verdachtsmeldungen gegenüber, wie nebenstehende Grafik zeigt.

*Quelle: Bussmann, Kai-D./ Vockrodt, Marcel, Geldwäsche-Compliance im  Nicht-Finanzsektor, 2016; BaFin Monatsbericht, Mai 2021 

Nichtfinanzsektor besser kontrollieren. 

Während Banken umfangreiche Geldwäscheauflagen erfüllen und zu diesen kontrolliert werden, fällt die Aufsicht außerhalb des Finanzsektors bedeutend laxer aus. Schätzungen zu Folge werden über Immobiliengeschäfte und kostspielige Luxusgüter hierzulande jährlich Gelder im zweistelligen Milliardenbereich „rein“ gewaschen. Dennoch zeigen Akteure aus diesem Bereich kaum Verdachtsfälle an. Daneben wird der Nichtfinanzsektor nur selten kontrolliert. Das ist grundsätzlich Aufgabe der entsprechenden Aufsichtsbehörden. Allerdings reicht das Personal für durchschnittlich eine Kontrolle alle 200 Jahre im Nichtfinanzsektor, wie der Bundesrechnungshof kalkuliert hat. Diese Unwucht (siehe Grafik) muss ausgeglichen werden und Geldwäsche auch außerhalb des Finanzsektors effizient bekämpft werden.

Geldwäschevorgaben im Finanzsektor konsequent umsetzen.

Der bestehende europäische Rechtsrahmen bietet alle Instrumente, um Geldwäsche effektiv zu bekämpfen. Die Geldwäscheaufsicht funktioniert in den meisten EU-Mitgliedstaaten gut. Das Problem sind einzelne EU-Länder, die Geldwäsche nur halbherzig bekämpfen. Daher ist eine Verbesserung der Geldwäschebekämpfung in entsprechenden Mitgliedsstaaten entlang der europäischen Vorgaben angezeigt. Grundsätzlich ist bei der Bekämpfung von Geldwäsche das Prinzip der Subsidiarität anzuwenden: Regionalbanken gehören unter die nationale Aufsicht, die Besonderheiten des deutschen Bankensektors kennt und sachgerechtere Entscheidungen treffen kann. Die geplante EU-Antigeldwäschebehörde sollte hingegen insbesondere große, multinational agierende Finanzkonzerne überwachen.

Zusammenarbeit der Verfolgungsbehörden mit Banken verbessern.

Banken tragen schon heute maßgeblich zur Geldwäschebekämpfung bei, indem sie verdächtige Geldströme an die entsprechende Behörde, die sogenannte Financial Intelligence Unit (FIU) melden. Doch in der Zusammenarbeit hakt es. Trotz gesetzlicher Verpflichtung gibt die FIU den Banken nur in den seltensten Fällen eine Rückmeldung. Das macht es für Banken schwer, ihre Meldepraxis passgenauer auszugestalten. Daher steigen die Meldungen potentiell verdächtiger Zahlungen beständig, während entsprechende Verurteilungen auf einem niedrigen Niveau verbleiben. Eine bessere Rückmeldepraxis und einen Schwellenwert zur Vermeidung von Verdachtsmeldungen von Bagatellbeträgen sind sinnvolle Mittel, die derzeitige Praxis effizienter auszugestalten.

Fotocredit: Pixabay

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