Aktionen
Artikel
#Onepager
15.02.2022

Standpunkt: Basel III-Umsetzung (EU-Bankenpaket 2021) 

Kleine und nicht-komplexe Banken umfassend und spürbar entlasten
Kernforderungen
  • Eigenkapital der Banken gezielt stärken: Basel III-Umsetzung darf wirtschaftliche Erholung und Investitionen nicht bremsen.
  • Proportionalität wahren: Regionale und risikoarme Kreditinstitute wie Volksbanken und Raiffeisenbanken umfassend von unnötigen administrativen Pflichten entlasten.
  • Regulatorisch nachbessern: Bei regulatorischer Behandlung von Beteiligungen, Mittelstandskrediten und der Finanzierung von Gewerbebauten nachbessern.
Worum geht es?

Mit der Überarbeitung der EU-Kapital- und Liquiditätsanforderungen (Capital Requirements Regulation, CRR III und Capital Requirements Directive, CRD VI) wird das Ende 2017 finalisierte internationale Bankenregelwerk „Basel III“ in europäisches Recht umgesetzt. Am 27. Oktober 2021 hat die EU-Kommission dazu das Bankenpaket 2021 vorgelegt. Weitreichende Änderungen sieht die Kommission bei der Berechnung von Kapitalanforderungen durch den Kreditrisikostandardansatz (KSA) vor, den auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Bayern nutzen. Die Bundesbank geht davon aus, dass durch das Bankenpaket die Mindestkapitalanforderungen der deutschen Banken um rund 6% bzw. 20 Mrd. Euro steigen. Das Paket soll größtenteils ab Jahresanfang 2025 angewandt werden.

Eigenkapital gezielt stärken – Pauschale Belastung für Banken und Wirtschaft vermeiden.

Die Basel III-Umsetzung fällt in eine herausfordernde Zeit: Die Wirtschaft erholt sich langsam. Gleichzeitig sind massive Investitionen in den nachhaltigen Umbau der Wirtschaft erforderlich. Stark steigende Eigenkapitalanforderungen durch die Basel III-Umsetzung könnten das Kreditvergabepotenzial der Institute beschränken und damit die Finanzierung dieser Investitionen erschweren sowie den Aufschwung deutlich verzögern. Pauschale und umfassende Eigenkapitalerhöhungen, die Banken und Wirtschaft belasten, sind deshalb zu vermeiden. Die Basel III-Umsetzung sollte das Eigenkapital gezielt dort stärken, wo Risiken in der Vergangenheit nicht adäquat mit Kapital unterlegt waren.

Kleine und nicht-komplexe Banken umfassend und spürbar entlasten.

Viele regulatorische Anforderungen, die für systemrelevante Großbanken gedacht sind, müssen auch von risikoarmen Regionalbanken umgesetzt werden. Dadurch werden solide kleinere Kreditinstitute, die eine wichtige Rolle in der Mittelstandsfinanzierung erfüllen, überproportional belastet. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen administrativen Erleichterungen für kleine und nicht-komplexe Institute gleichen dies bei Weitem nicht aus. Nachbesserungen sind nötig: Die Offenlegungspflichten für kleine und nicht-komplexe Institute, die nicht börsennotiert sind, können vollständig entfallen. Neue Offenlegungspflichten im Bereich der ESG-Risiken und der Non-Performing-Loans sollten nicht eingeführt werden. Die Berichte haben keinen Mehrwert, da bei diesen Instituten Kapitalmarktinvestoren fehlen, die auf die öffentlichen Informationen angewiesen sind. Auch von den europäischen Vergütungsregeln, die Fehlanreize bei variablen Vergütungen beseitigen sollten, können diese Banken ausgenommen werden. Die Institute vergüten vornehmlich nach tariflichen Vereinbarungen. 

Beteiligungen an Tochterunternehmen geringer gewichten.

Volksbanken und Raiffeisenbanken halten vielfach Beteiligungen an Unternehmen im genossenschaftlichen Verbund und an Immobilien-, Versicherungs- und Warentöchtern. Diese Beteiligungen haben langfristige, strategische und arbeitsteilige Beweggründe und sind risikoarm. Deshalb ist es folgerichtig, dass die EU-Kommission für sie geringere Risikogewichte als die Basler Standards vorsieht. Allerdings gilt das nur für Beteiligungen an Unternehmen in der Institutssicherung oder bereits seit Längeren bestehenden Beteiligungen. Anteile an neu geschaffenen Tochterunternehmen innerhalb des genossenschaftlichen Verbunds werden mit der Umsetzung von Basel III künftig höher gewichtet. Hier sollte die EU-Kommission nachbessern.

Kurzfristige Liquiditätsspritzen für Unternehmen weiter ermöglichen.

Banken bieten Unternehmenskunden in der Regel Kreditlinien an, die diese bei Liquiditätsengpässen kurzfristig beanspruchen können. Nach der aktuellen Praxis müssen Banken die nicht beanspruchten Kreditlinien nicht mit Eigenkapital unterlegen, da die Bank die Kreditlinie jederzeit kündigen kann, bevor diese beansprucht wird und ein Kreditrisiko eintritt. Mit der Basel III-Umsetzung ändert sich das: Kreditinstitute müssen künftig jederzeit widerrufliche Kreditzusagen bereits mit Eigenmitteln unterlegen. Dadurch könnten sich Kreditlinien verteuern, storniert oder gekürzt werden. Um Unternehmen bei der Liquidität zu unterstützen, sollte die bisherige Praxis, Kreditlinien nicht mit Eigenmitteln zu unterlegen, beibehalten werden.

Finanzierung von Mittelständlern ohne Rating erleichtern.

Neben dem Kreditrisikostandardansatz (KSA), den die Volksbanken und Raiffeisenbanken anwenden, können Institute auch interne Risikomessverfahren verwenden (IRB-Ansatz). Die Basel III-Umsetzung begrenzt die Eigenkapitalersparnis des IRB-Ansatzes gegenüber dem KSA (sog. Output Floor). Um zu vermeiden, dass der Output Floor Kredite an den Mittelstand verteuert, hat die EU-KOM übergangsweise Erleichterungen vorgeschlagen: Bei der Berechnung des Output Floors können Banken geringere Risikogewichte für Krediten an Unternehmen ohne externes Rating ansetzen. Institute, die den KSA verwenden, dürfen die niedrigen Risikogewichte jedoch nicht anwenden – obwohl sich die Anforderungen an die Kredite nicht unterscheiden. Das benachteiligt diese Institute im Wettbewerb. Die Übergangsregelung sollte daher auch für Banken, die den KSA nutzen, geöffnet werden.

Bei Gewerbeimmobilienfinanzierung stärker nach Risiko differenzieren.

Der Markt für Gewerbeimmobilien in Deutschland ist stabil. In den letzten Jahrzehnten gab es keine erhöhten Ausfälle. Trotzdem steigen mit der Basel III-Umsetzung die Eigenkapitalanforderungen für deren Finanzierung stark an. Das betrifft insbesondere gewerbliche Bauträgerfinanzierungen, für die das Risikogewicht von 100 % auf 150% steigt. Das könnte den Neubau und die energetische Sanierung von Bürogebäuden, Produktionsstätten oder Lagerhallen spürbar verteuern. Um den niedrigen Risiken im deutschen Gewerbeimmobilienmarkt angemessen Rechnung zu tragen, sollten die Risikogewichte für Finanzierungen mit niedrigen Loan-to-Value abgesenkt und ein Risikogewicht von 100% für risikoarme Bauträgerfinanzierungen im gewerblichen Bereich beibehalten werden.

Fotocredit: GVB

Anlagen

Aktionen

SIE BENUTZEN EINEN VERALTETEN BROWSER

Um den vollen Funktionsumfang dieser Webseite zu erfahren, benutzen Sie einen neueren Browser (z. B. Google Chrome oder Mozilla Firefox).