Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele zum Ausbau Erneuerbarer Energie gesetzt. Bis 2035 soll Deutschland nahezu ausschließlich aus regenerativen Energien versorgt werden. Um diese Ziele zu erreichen, plant die Bundesregierung eine grundsätzliche Reform des gesetzlichen Rahmens. Am 6. April 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) veröffentlicht. Besonders für die Solarstromerzeugung sind Änderungen geplant. Auch die Bürgerenergie soll gestärkt werden.
Deutschlandweit schließen sich Bürger in Genossenschaften zusammen, um regenerative Energien zu produzieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, zum Ausbau und zur Akzeptanz erneuerbarer Energie. Die Bundesregierung will dieses Engagement unterstützen: Bis zu einer gewissen Grenze sollen Bürger-Energieprojekte von teuren und bürokratischen Ausschreibungen befreit werden. Dabei muss vermieden werden, dass Großunternehmen unter dem Deckmantel der Bürgerbeteiligung die Erleichterungen ausnutzen und damit dem Ruf der Bürgerenergie schaden. Bürgerenergie ist nur, was lokal verankert ist und allen Bürgern offen steht. Die geplanten Erleichterungen sollten zudem für alle Bürgerenergie-Projekte gelten und nicht zeitlich oder technologisch beschränkt werden. Die Förderung der Projekte muss deutlich erhöht werden. Bei der Vergabe staatlicher Flächen sollten Projekte mit Bürgerbeteiligung bevorzugt berücksichtigt werden. Auch muss endlich eine Möglichkeit geschaffen werden, dass die Bürger gemeinschaftlich produzierte Energie selbst nutzen können. Dieses sog. Energy-Sharing ist aufgrund von hohen Abgaben und Steuern für Strom in Deutschland derzeit de facto unmöglich.
Bei Solaranlagen ist es üblich, dass Verbraucher vor Ort die produzierte Energie direkt mitnutzen. Die überschüssige Energie wird ins Netz eingespeist. Auch viele Energiegenossenschaften setzen solche Projekte um. Mit der EEG-Reform wird für den Überschussstrom eine deutlich geringere Einspeisevergütung gewährt als bei einer Volleinspeisung. Viele Projekte wären somit wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. Der Zubau neuer Dachsolaranlagen käme zum Erliegen. Die Vergütungssätze für Überschusseinspeisung sollten deshalb spürbar angehoben werden. Das setzt einen Anreiz für Unternehmen und Endkunden, auf ihren Dächern Solaranlagen zu installieren. Auch die Vergütungssätze für Dachanlagen, die die gesamte erzeugte Energie ins Netz einspeisen, sollten erhöht werden. Ansonsten droht, die Bundesregierung die von ihr selbst gesteckten Ausbauziele zu verpassen.
Insgesamt 273 Energiegenossenschaften gibt es in Bayern. Sie erzeugen nicht nur regenerativen Strom aus Sonne, Wind und Wassern, sondern betreiben auch Nahwärmenetze oder Biogasanlagen. Über eigene Netze stellen sie zudem die Energieversorgung sicher.
Fotocredit: Pixabay
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