Seit 2014 sind Bankeinlagen EU-weit einheitlich bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt. Das garantieren die nationalen Einlagensicherungssysteme. Trotzdem wird weiterhin über ein gemeinsames Sicherungssystem für Bankeinlagen diskutiert (sog. European Deposit Insurance Scheme, EDIS). Zuletzt schlug der Präsident der Euro-Gruppe Donohoe ein zweistufiges Verfahren vor, an dessen Ende eine gemeinsame Rückversicherung von Bankeinlagen stehen soll.
Damit ist sie das weltweit älteste ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken. Dank dieses Systems musste bisher kein Kunde einen Ausfall seiner Einlagen erleiden.
Bis zu dieser Grenze sind nach der EU-Richtlinie zum Einlagenschutz (DGSD) die Bankguthaben von Sparer EU-weit einheitlich geschützt. Das garantieren die nationalen Sicherungssysteme. Nach der DGSD müssen die Sicherungssysteme bis Mitte 2024 0,8 Prozent der vom gesetzlichen Schutzniveau abgedeckten Einlagen als Sicherungspolster ansparen. Die Institutssicherung der Genossenschaftsbanken gewährt darüber hinaus einen Schutz der gesamten Bankguthaben.
Die regionalen Kreditinstitute in Bayern stellen inzwischen mehr als eine Milliarde Euro für den Einlagenschutz bereit. Diese Mittel würden mit der geplanten Umsetzung von EDIS nicht mehr nur dem Erhalt der Leistungsfähigkeit des bayerischen Finanzsystems, sondern zur Stabilisierung von Kreditinstituten in ganz Europa dienen – ohne Einfluss auf deren Risikoneigung ausüben zu können. Das widerspricht dem Haftungsprinzip und setzt gefährliche Fehlanreize für Banken und Staaten. Der deutsche Bankensektor hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Anstrengungen unternommen, Risiken zu reduzieren und Sicherungspolster aufzubauen. Dieses Engagement würde durch eine Vergemeinschaftung der Risiken in EDIS konterkariert. Wie von der Bundesregierung gefordert, sollte sich die EU stattdessen darauf konzentrieren, Bankrisiken abzubauen und die Abwicklung maroder Institute zukunftssicher aufzustellen. Dazu gehört auch eine risikogerechte Behandlung von Staatsanleihen in den Bankbilanzen.
Seit Jahrzehnten haben sich Sicherungssysteme wie die genossenschaftliche Institutssicherung als effektives Mittel zum Schutz der Einlagen von Bankkunden erwiesen. Noch nie hat ein Kunde seine Einlagen durch eine Bankenpleite verloren. Das zeigt sich auch in dem hohen Vertrauen, das Bürger und Unternehmen der genossenschaftlichen Bankengruppe entgegenbringen. Der Vorteil der Institutssicherung liegt darin, dass sie präventiv wirken: Die Institutssicherung setzt darauf, Bankpleiten von vorn hinein zu verhindern, wohingegen EDIS lediglich den Entschädigungsfall abdeckt. Es ist widersinnig, diese bewährte und leistungsfähige Lösung durch ein zentrales EU-System zu ersetzen. Sollte es trotz aller Bedenken dennoch zu einer EU-Einlagensicherung kommen, sollten die Institutssicherungssysteme ausgenommen werden.
Fotocredit: Pixabay
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