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07.06.2023

Standpunkt EU-Krisenmanagement- und Einlagensicherungsregeln (CMDI)

Finanzstabilität und Proportionalität wahren
 
Kernforderungen
  • Keine Mehrbelastung kleinerer und mittlerer Regionalbanken.
  • Finanzstabilität der Sicherungssysteme nicht untergraben.
  • Bewährten Schutz durch Institutssicherungen erhalten.
Hintergrund:

Im April 2023 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Regelungen zum Krisen-management von Kreditinstituten und zur Einlagensicherung (Crisis Management & Deposit Insurcance, CMDI) vor. Damit sollen die europäischen Abwicklungsvorschriften künftig nicht mehr nur für internationale Großbanken gelten, sondern auf mittlere und kleinere Banken ausgeweitet werden. Die Änderungen betreffen aber auch weitere Kernelemente wie die genossenschaftliche Instituts-sicherung.
Mit dem CMDI-Vorschlag sollen drei bereits bestehende EU-Richtlinien bzw. Verordnungen geändert werden. Erstens werden die Regelungen zum einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (SRM-Verordnung) im Aufsichts- und Finanzierungsumfang erweitert. Zweitens wird die Abwicklungsrichtlinie BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive) hinsichtlich des Abwicklungsvorgangs aktualisiert. Drittens ist eine Änderung der Einlagensicherungsrichtlinie DGSD (Deposit Guarantee Schemes Directive)  hinsichtlich  Rolle und Rechte von Einlagen-sicherungssystemen vorgesehen.

Proportionalität wahren. 

Bisher gelten für kleinere regionale Banken – wie den Volks- und Raiffeisenbanken – nationale Abwicklungsregeln. Darüber hinaus leisten sie bereits heute finanzielle Beiträge zum europäischen Abwicklungsfonds sowie zur Finanzierung des Single Resolution Boards (SRB). Es ist sachlich nicht nachvollziehbar, weshalb kleinere Banken europäischen Abwicklungsbehörden unterstellt werden sollten, wenn kein europaweites Interesse vorliegt. Die Einbeziehung kleinerer Banken in die europäischen Abwicklungsvorschriften würde zudem zu erheblichen Mehrbelastungen dieser Institute führen. Aus administrativer Sicht bedeuten diese Änderungen einen zusätzlichen Aufwand in Form eines umfangreichen Berichts über die Abwicklungsfähigkeit eines Instituts. Hinzu kommen finanzielle Belastungen, da der Entwurf eine Ausweitung der vorzuhaltenden Mittel für den Fall einer Abwicklung vorsieht.

Genossenschaftliche Institutssicherung nicht beschränken. 

Der CMDI-Entwurf enthält zudem Änderungen für Instituts- und Einlagensicherungen. Dabei werden umfangreiche Voraussetzungen festgeschrieben, unter denen präventive Stützungsmaßnahmen durch eine Institutssicherung erfolgen dürfen. So wird beispielsweise die Verwendung finanzieller Mittel für eine Abwendung einer Abwicklung erschwert. Zudem wird auch der Zeitrahmen, in der die genossenschaftliche Institutssicherung tätig werden kann, eingeschränkt. Mit der Gesetzesvorlage wird weiterhin beabsichtigt, nationale Sicherungssysteme mit in die Abwicklungsfinanzierung einzubeziehen. Ferner ist vorgesehen, die bevorzugte Stellung der Forderungen von Einlagensicherungssystemen im Abwicklungsfall  abzuschaffen. All diese Neuerungen würden zu umfangreichen Einschränkungen von Institutssicherungs-systemen führen.

Finanzstabilität wahren.

Insgesamt ist festzuhalten, dass dem präventiven Charakter der genossenschaftlichen Instituts-sicherung mit dem Vorschlag nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Jede Problemlage einer Genossenschaftsbank wurde durch das Sicherungssystem aufgefangen. Dadurch mussten noch nie Einleger entschädigt werden. Damit trägt sie seit 90 Jahren maßgeblich zur Finanzstabilität bei. Eine Einschränkung der präventiven Maßnahmen von Institutssicherungen wäre der falsche Weg für mehr Finanzstabilität in Europa.

Fotocredit: Pixabay

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