125 Jahre Genossenschaftsgesetz
Eine der größten Errungenschaften der Genossenschaftsgeschichte
Das deutsche Genossenschaftsgesetz feiert sein 125-jähriges Bestehen. Es stellt bis heute den gültigen Rechtsrahmen für alle Genossenschaften in Deutschland dar.
Juristische Kommentare zum Genossenschaftsgesetz: Das GenG wurde zum Fundament für die Erfolgsgeschichte der deutschen Genossenschaftsorganisation.
Seit seiner Einführung wurde das Genossenschaftsgesetz mehrfach überarbeitet und den Erfordernissen der Zeit angepasst. Zuletzt durch die Novellierung im Jahr 2006. So wurde die Mindestmitgliederzahl von sieben auf drei herabgesetzt. Zudem können Kooperativen für ihre Mitglieder seitdem auch soziale und kulturelle Förderzwecke verfolgen.
Götzl betonte, dass die Novellierung die Unternehmensform attraktiver und das Gründungsgeschehen spürbar begünstigt habe. Seit 2007 wurden in Bayern 336 neue Genossenschaften ins Leben gerufen. Aktuell gibt es im Freistaat 1.296 Genossenschaften mit über 2,8 Millionen Mitglieder.
Aufgrund seiner Erfolgsgeschichte sei darauf zu achten, dass das Genossenschaftsgesetz durch regulatorische Maßnahmen nicht schleichend ausgehöhlt werde. Exemplarisch nannte Götzl die Planungen zum Kleinanlegerschutzgesetz. Nach dem bisherigen Referentenentwurf würde es die Abläufe von Genossenschaften unnötig erschweren. Bei der Realisierung des Gesetzes müsse deshalb in den nächsten Monaten klug agiert werden, um Finanzierungshemmnisse für Genossenschaften zu vermeiden, fordert der GVB-Präsident.
Weitere Informationen
Pressemitteilung: 125 Jahre Genossenschaftsgesetz