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08.10.2021

Auf die Soziale Marktwirtschaft besinnen

Schluss mit Staatsdirigismus, Verboten und Vorschriften. Ein Beitrag von GVB-Präsident Jürgen Gros. 

Die Soziale Marktwirtschaft ist seit mehr als 70 Jahren bewährtes gesellschaftliches Leitprinzip und damit einer der Erfolgsgaranten dieses Landes. Ohne sie wären das deutsche Wirtschaftswunder und der damit geschaffene Wohlstand undenkbar. Die Soziale Marktwirtschaft bewährt sich aber längst nicht allein in der historischen Rückschau. Bis heute erweist sie sich als erfolgreichste Spielart der freien Marktwirtschaft.

Eine Umfrage förderte zwar jüngst zutage, dass der Rückhalt für die Soziale Marktwirtschaft in der Gesellschaft zunimmt. Ein erfreulicher Befund. Das Schlagwort wirkt. Aber handeln wirklich auch alle danach? Oder hat sich vielleicht längst ein paternalistisches Verständnis von Sozialer Marktwirtschaft herausgebildet, das die sozialen Leistungen des Staates in den Vordergrund rückt und die marktwirtschaftliche Komponente in den Hintergrund treten lässt? Denn augenscheinlich macht sich in Teilen der Gesellschaft ein befremdliches Staatsverständnis breit. Ganz nach dem Motto „Lass das mal den Staat machen“. Das Vertrauen in die Kräfte des Marktes schwindet. Der Mut zur Initiative und Verantwortung weicht der Überzeugung, der „Kapitalismus“ sei ohnehin defekt. Er sei von „Eliten“ gesteuert und müsse abgeschafft werden. Abgeschafft zugunsten eines Staates der nicht mit Augenmaß Leitplanken und Verkehrszeichen setzt, sondern zugleich Steuer, Gas und Bremse übernimmt, allerlei Verbotsschilder aufstellt. Der heftig am Lenkrad zerrt und auf der Fahrstrecke selbst Hindernisse aufbaut. Die Folge: Es rumpelt ordentlich.

Ludwig Erhards Lehren geraten aus dem Blick

Und auch bei zahlreichen politischen Entscheidungsträgern zeigt sich ein merkwürdiges Verständnis des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft. Eine Reihe von politischen Vorstößen der vergangenen Monate belegen das: Mietendeckel, Planungen für höhere Steuern oder ein ständiges Herumbasteln an der Schuldenbremse, ein einseitiges und bevormundendes Verständnis von Verbraucherschutz – Deutschland gleitet an vielen Stellen in die planende Staatswirtschaft ab und viele applaudieren dazu. Die Lehren von Ludwig Erhard, dem Vater der Sozialen Marktwirtschaft – sie geraten zunehmend aus dem Blick.

Das Vertrauen in den Markt hat offenkundig schwere Schrammen erlitten. Es mag gute Gründe geben, dem Markt zu misstrauen. Es mag gute Gründe geben, Entwicklungen zu hinterfragen. Es mag immer wieder Exzesse geben, die die Schwächen und Begrenzungen gnadenlos aufzeigen. Und dennoch gibt es kein faireres, sozialeres, wettbewerbs- und widerstandsfähigeres sowie gerechteres ökonomisches System. Es geht schlicht um: Freiheit statt Verbote, Orientierung an dem, was die Kunden wollen, statt Vorschriften. Wettbewerb statt Dirigismus und einen Staat, der die Spielregeln definiert und keine regulatorischen Fesseln aus politischen Eigeninteressen anlegt.

Es geht um nicht weniger als um die Rückbesinnung auf das, was die Bundesrepublik stark gemacht hat: ein freier Markt, der sich an Angebot und Nachfrage orientiert, mit einem starken Staat als Korrektiv, der die Schwachen schützt und für Ausgleich sorgt. „Wohlstand für alle“ lautete der eingängige Slogan, mit dem Ludwig Erhard als Wirtschaftsminister für dieses Modell eintrat. Ob dieses Ziel erreicht ist, darüber lässt sich streiten. Ein Grund dafür, die Soziale Marktwirtschaft über Bord zu werfen oder nach und nach auszuhöhlen, ohne die Konsequenzen zu bedenken, ist das nicht.

Verhältnis von Staat und Wirtschaft aus dem Lot geraten

Die Beispiele, die zeigen, wie sehr das richtige Verhältnis von Staat und Wirtschaft bereits aus dem Lot geraten ist oder kurz davor steht, sind reichlich:

Mit einem Abklingen der Corona-Krise hat das Thema Nachhaltigkeit wieder an Schwung gewonnen. Doch längst nicht alles vom dem, was der Staat in diesem Zuge plant, verdient das Prädikat „nachhaltig“. Das zeigt sich an der Rolle, die der Staat den Banken bei der Umsetzung politischer Nachhaltigkeitsziele zumisst. Fakt ist, dass Banken per se einen zu vernachlässigenden ökologischen Fußabdruck haben – im Gegensatz zu produzierenden Unternehmen aus der Realwirtschaft. Insofern haben Kreditinstitute auch per se nur wenig Potenzial, um unmittelbar zum Erreichen von Klimazielen beizutragen. Deshalb setzt der Staat auf ihre mittelbare Wirkkraft. Doch mit der schlichten Erwartung, Banken sollten Kredite in „grün“ und „nicht grün“ einteilen und diese Unterscheidung zum maßgeblichen Vergabekriterium machen, missbraucht der Staat die Kreditinstitute in ihrer Funktion als Finanzintermediäre. Er zwingt sie in eine gestaltende Rolle bei der Transformation der Wirtschaft.

Es kann aber nicht Aufgabe der Banken sein, Unternehmen und Märkte zu Nachhaltigkeit zu erziehen. Ihre Rolle besteht darin, Kredite nach Risiken zu bewerten. Wenn Marktteilnehmer in nicht grünem Verhalten künftig keine Zukunft mehr sehen und ihre Investitionen entsprechend umlenken, so ist dies ein normales Verhalten des Marktes, dem Banken schon aus elementaren geschäftspolitischen Erwägungen Rechnung tragen werden. Für solche Entwicklungen kann der Staat durch Rechtssetzung, Anreize oder gezielte Förderung den notwendigen Rahmen setzen. Die Aufgabe des Rahmensetzers können ihm die Banken aber nicht abnehmen.

Freier Markt statt Dirigismus

Dass Nachhaltigkeit auch ganz ohne derartige marktwirtschaftswidrige Eingriffe funktioniert, zeigen die Zahlen: Im zweiten Quartal 2021 verwalteten nachhaltige Fonds nach Angaben des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) 361 Milliarden Euro. Im selben Quartal des Vorjahres waren es noch 120 Milliarden Euro. Dirigismus durch Zuweisung von Aufgaben an Wirtschaftsunternehmen, die der Staat selbst nicht organisiert bekommt oder nicht organisieren will, ist das Gegenteil von freiem Markt.

Die freie Entscheidung wird noch mit anderen Mechanismen ausgehöhlt. Auch von europäischer Ebene droht Ungemach. Mit einer europäischen Einlagensicherung (EDIS) soll die Bankenunion vollendet werden. Sicherungssysteme, wie das der genossenschaftlichen Bankengruppe, sollen in einer europäischen Einlagensicherung aufgehen. Dies verletzt nicht nur Regeln des Bestandschutzes, sondern schafft auch eine Art Haftungsunion durch die Hintertür. Es untergräbt auch eines der Leitprinzipien der europäischen Integration: das Subsidiaritätsprinzip.

Subsidiarität gilt nur noch in Sonntagsreden

Was kleine Einheiten auf nationaler Ebene lösen können, sollen sie auch tun, ohne Einmischung Brüssels. Doch offenbar taugt der Begriff inzwischen nur noch für Sonntagsreden. Aus einem falsch verstandenen Solidaritätsbegriff sollen die Institutssicherungen der Kreditgenossenschaften und der Sparkassen geopfert werden. Seit fast 90 Jahren üben die Genossenschaftsbanken in Deutschland untereinander Solidarität, basierend auf dem Prinzip der Prävention. Wenn diese Institutssicherung nun in EDIS einbezogen werden soll, bedeutet das schlicht: Eine der solidesten Bankengruppen Europas soll für Institute anderswo haften, die weder vergleichbar solide sind, noch über die notwendige Reformbereitschaft verfügen, dies zu werden.

In einem freien Markt muss gelten: Wer solide wirtschaftet und mit seinem Angebot die Kundinnen und Kunden überzeugt, wird Bestand haben. Wer dagegen unkontrolliert Risiken anhäuft, Warnzeichen ignoriert und dann am Ende scheitert, scheidet aus dem Markt aus. Da es im Fall von Banken um das Geld vieler Anleger geht, ist hierzu eine Absicherung unabdingbar. Doch aus welchem Grund sollen jene, die seit Langem ihre Hausaufgaben machen, nun für die – um im Bild zu bleiben – Schwänzer und Schulhofschläger mithaften? Das ist nicht nur unfair. Es ist unlogisch, nicht marktgerecht und ein Schlag ins Gesicht für jene Sparer, die ihr Geld bewusst und womöglich unter Renditeverzicht bei einer soliden Bankengruppe angelegt haben, und die dank einer präventiv ausgerichteten Institutssicherung dafür sorgt, dass es nicht zu Schadensfällen kommt.

Falsch verstandener Verbraucherschutz

Der staatliche Dirigismus wird auch bei zahlreichen Vorhaben sichtbar, die unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes daherkommen. Eigentlich ist es in einer freien Marktwirtschaft den Marktteilnehmern überlassen, wie sie ihre Vertragsbeziehung gestalten. Das gilt offenbar nur noch eingeschränkt. Geplante oder schon umgesetzte Deckel, Verbote und Begrenzungen schränken die freie Vertragsgestaltung ein und stören die Kundenbeziehungen erheblich. Viele Banken fühlen sich von der Politik im Stich gelassen.  Banken sollen doch – so jedenfalls der klare Auftrag der Aufseher und Wunsch der Politik – ihre Einnahme- und damit Eigenkapitalbasis stärken und weiter in der Fläche präsent bleiben, mit umfangreichen Finanzdienstleistungen. Doch jedwedes Instrument, um all das finanzieren und umsetzen zu können, wird ihnen aus der Hand geschlagen – unter völliger Missachtung des Umstandes, dass Banken und Kunden hier in einem gegenseitigen Vertragsverhältnis stehen. Vieles von diesen Maßnahmen soll angeblich dem Verbraucherschutz dienen, unter völliger Verkennung der Zusammenhänge und möglichen Folgen.

Beispiel 1, Negativzinsen: Die Verbrauchschutzministerkonferenz hat in ihrer Frühjahrssitzung die Empfehlung für ein Verbot von Negativzinsen auf Sparguthaben durch Banken ausgesprochen. Dem hat der Bund einen Riegel vorgeschoben. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Deutschen Bundestag lehnte die Bundesregierung gesetzgeberische Eingriffe ab, mit der Begründung, dass der Markt funktioniert und es der Geschäftspolitik der einzelnen Banken überlassen bleibe, ob sie Negativzinsen einführen. Diese ordnungspolitische Klarstellung des Bundes war bitter nötig. Denn das Ansinnen der Verbraucherschutzminister hätte nicht nur einen marktwirtschafts- und verfassungswidrigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dargestellt. Es setzt auch an der völlig falschen Stelle an. Die Banken erheben keine Negativzinsen, um sich an ihren Kunden zu bereichern. Negativzinsen hat die Europäische Zentralbank eingeführt. Die Folge: Banken finden für das bei ihnen angelegte Geld kaum noch attraktive Anlagen. Um weiteren Einlagenzufluss abzuwehren, erheben sie Verwahrentgelte. Wer also Negativzinsen auf Sparguthaben vermeiden will, der muss den Hebel richtig ansetzen.

Den Weg dorthin weist der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof. In einer Analyse im Auftrag des Verbandes der Sparda-Banken kommt er zu einem eindeutigen Schluss: Die Negativzinspolitik der EZB enteignet die Sparer und ist deshalb verfassungswidrig. Das heißt, die EZB überschreitet ihr Mandat. Wer Negativzinsen auf Einlagen verhindern will, der muss dafür sorgen, dass die EZB damit aufhört, außerhalb ihres Mandats zu agieren. Denn auch das bedeutet einen Verstoß gegen marktwirtschaftliche Regeln.

Beispiel 2, Verbot der Provisionsberatung: Auch das Provisionsgeschäft der Banken gerät politisch zunehmend unter Druck. Grüne, Linke und im Kern auch die SPD haben es in ihren Programmen zur Bundestagswahl vermerkt. Sie wollen die abschlussbasierte Beratung verbieten und durch Honorarberatung ersetzen. Wer so einem Systemwechsel zur Honorarberatung das Wort redet, treibt in Wahrheit die Kunden von den beratenden Banken hin zu digitalen Anbietern, die keine Beratungsleistung erbringen. Nicht jeder kann sich, insbesondere bei niedrigen Anlagebeträgen, Honorarberatung leisten und ist in der Folge sich selbst überlassen. Viele Kundengruppen werden dann von Beratungsleistungen abgehängt. Das schadet dem Verbraucherschutz. Mit einer Marktwirtschaft, in der es mehrere unterschiedliche Beratungsangebote gibt und in der Kunden das für sie passende auswählen können, hat eine solche Gedankenwelt nichts mehr zu tun. Und mit Verbraucherschutz, in dessen Namen hier Verbote ausgesprochen werden sollen, ebenso wenig. Soll doch der Kunde frei entscheiden, ob er das Modell einer abschlussbasierten Provisionsberatung präferiert oder doch lieber eine Honorarberatung in Anspruch nimmt.

Beispiel 3, Gebühren für Geldautomaten: Schnell an den Automaten und Geld ziehen – das ist bequem. Und das wiederum kann Geld kosten. Und alles, was Geld kostet, ist Verbraucherschützern per se ein Dorn im Auge. Darum: Deckelung für Geldautomatengebühren, lautet da schnell die Forderung. Was viele dabei aber übersehen, die Versorgung mit Bargeld kostet ebenfalls Geld. Abschreibungen und Betrieb, Miete, Befüllung, Wartung und Reinigung – da kommen für einen Geldautomaten schnell mittlere fünfstellige Beträge im Jahr zusammen. Gerechtfertigt sind Gebühren auch deswegen, weil ansonsten Bankengruppen begünstigt werden, die selbst keine teure Automaten-Infrastruktur unterhalten und bei den Gruppen Trittbrett fahren, die diesen Service für ihre Kunden bereitstellen. Eine Regulierung ist auch deswegen unsinnig, weil hier – ebenso wie insgesamt auf dem Finanzmarkt – reger Wettbewerb herrscht, zwischen Bankengruppen und Anbietern von Zahlungslösungen, sodass die Preisfindung getrost dem Markt überlassen bleiben kann.

Beispiel 4, Deckel für Dispozinsen: Eine weitere Überlegung ist die Deckelung der Zinssätze für Dispokredite. Sie sind angeblich zu teuer und nicht marktgerecht. Was die Kritiker geflissentlich übersehen: Der Dispo ist ein ungeplanter Schnellkredit, der Verbraucherinnen und Verbrauchern seitens der Bank zur Überbrückung unvorhersehbarer Liquiditätslücken eingeräumt wird. Es ist damit ein gänzlich anderes Produkt als Verbraucherkredite, über die der Kunde mit seiner Bank verhandelt. Im Falle von Zahlungsverzug ist der regulatorische Aufwand beim Dispo größer als bei anderen Kreditvarianten. Zudem sind die Zinssätze in den vergangenen Jahren ebenso zurückgegangen wie die Nachfrage nach Dispokrediten. Hinzu kommt: Die von den Banken in Preisaushängen ausgewiesenen Zinssätze spiegeln nicht den Zinssatz wider, den die meisten Kunden wirklich zahlen, wenn sie diesen Kredit in Anspruch nehmen. Oft ist der faktische Zinssatz deutlich geringer. Der Dispo ist nicht als Dauereinrichtung gedacht. Es lohnt sich deshalb jederzeit nachzufragen, sich mit seiner Bank zu verständigen und zum Beispiel für Anschaffungen andere Finanzierungswege zu suchen. Auch beim Dispo gilt: Der Wettbewerb funktioniert und bildet den Preis am Markt. Wer hier eingreift, hat das Prinzip Marktwirtschaft nicht verstanden.

All diese Beispiele zeigen: Es ist einfach, Deckel zu erfinden oder Verbote auszusprechen. Aber die Folgen so eines Eingreifens? Die sind vielen, die so etwas gerne fordern, offenbar nicht klar oder schlicht egal. Wer beispielsweise die Provisionsberatung verbieten will, liefert große Kundengruppen – insbesondere solche mit kleinem Geldbeutel – Marktkräften aus, die diese nicht überblicken können. Wer einen Deckel auf Dispozinsen fordert, übersieht, dass Banken sich dann genötigt fühlen könnten, solche Produkte nicht mehr anzubieten. Und wer die Preise für Abhebungen am Geldautomaten festschreiben will, der muss sich nicht wundern, wenn das Netz an solchen Automaten dünner wird und darunter die Bargeldversorgung leidet.

Zum Kern der Sozialen Marktwirtschaft zurückfinden

Auch in der Sozialen Marktwirtschaft gibt es selbstverständlich Fehlentwicklungen. Dies darf aber nicht dazu führen, das System als Ganzes infrage zu stellen. Im Kern geht es um eine Politik, die Leistung belohnt, Anreize setzt und für Arbeitsplätze sorgt. Der Mittelstand prägt die deutsche Volkswirtschaft, er sorgt für Arbeitsplätze, Innovation und zahlt Steuern. Er braucht Raum für Eigenverantwortung und freies Unternehmertum. Das gilt für mittelständische Bankengruppen im selben Maße. Diese sind gleichsam das Herz der mittelständischen Wirtschaft in Bayern und Deutschland und helfen dabei, die Unternehmen durch Kredite und Finanzdienstleistungen am Laufen zu halten. Dazu gehört, Unternehmen nicht mit überbordender Bürokratie zu belasten. Seit einigen Jahren stimmt der Kurs nicht mehr ganz und es bedarf der Korrekturen, um wieder zum Kern dessen zurückzukehren, was Soziale Marktwirtschaft ausmacht.

Den Weg dazu wiederum können zum Beispiel Genossenschaften weisen. Ihren Anfang nahm die genossenschaftliche Entwicklung in Darlehenskassen und damit den Vorläufern der heutigen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Auch sie mussten und müssen Geld verdienen, schon alleine um regulatorischen Anforderungen zur Eigenkapitalausstattung zu entsprechen. Ihr Anspruch geht aber weit über die Gewinnmaximierung hinaus. Genossenschaften haben immer wieder Hilfe zur Selbsthilfe zum Wohle von Mitgliedern und Gesellschaft geleistet. Entstanden in einer Zeit sozialer Umbrüche und damit verbundenem Unbill für weite Bevölkerungsteile, haben sie für Ausgleich, Teilhabe und Problemlösung dort gesorgt, wo andere Akteure – sei es der Staat oder das Wirtschaftssystem als Ganzes – versagt haben. Ihr Erfolg gründet auf dem konsequenten Einfordern von Eigenverantwortung, dem Setzen auf Selbstverwaltung und Selbsthilfe. Diese Werte-Trias gesellschaftlich zu fördern und einzufordern sollte ganz nach vorne auf die politische Agenda. Abkehr von Staatsdirigismus, Mut zu Initiative und Eigenverantwortung, das sollten die politischen Leitlinien nach der Bundestagswahl sein.

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