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Nur drei Personen braucht eine eG zur Gründung. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Diese und viele weitere Vorteile und Eigenschaften machen die Genossenschaft zu einer attraktiven Rechtsform.
Nur drei Personen braucht eine eG zur Gründung. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine attraktive, demokratische Rechtsform für alle, die etwas gemeinsam erreichen wollen.

Von der Geschäftsplanung über die Gründungsversammlung bis zur Eintragung: Eine Genossenschaft lässt sich mit wenig Aufwand in nur fünf Schritten gründen.

Unser Expertenteam hat in den vergangenen zehn Jahren über 300 Gründungen betreut. Es begleitet neue Genossenschaften von der Idee bis zur Eintragung und darüber hinaus.

Genossenschaften prägen Bayern und bieten Menschen ein Modell, Verantwortung in ihrer Region zu übernehmen. Die Broschüre „Heimat gestalten“ zeigt die Vorteile dieser Idee und stellt erfolgreiche Beispiele vor.
