Die Prüfung seiner Mitglieder ist eine der zentralen Aufgaben des GVB. Mit ihrer Arbeit nach Maßstab des Genossenschaftsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften tragen die Prüferinnen und Prüfer zur wirtschaftlichen Stabilität der bayerischen Genossenschaften bei.
Jede Genossenschaft gehört einem genossenschaftlichen Prüfungsverband an.
Die gesetzliche Prüfung schützt die Interessen der Mitglieder und trägt zu einer extrem niedrigen Insolvenzquote der Unternehmensform Genossenschaft bei.
Die genossenschaftliche Prüfung findet – je nach Größe der Genossenschaft – mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr statt.
Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens werden die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wie auch die Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen geprüft.
Kleine Genossenschaften unterstützt der GVB bei Bedarf beim Erstellen des Jahresabschlusses sowie bei der Veröffentlichungspflicht.
Die Genossenschafts-Treuhand GmbH (GTB) ist eine 100-prozentige Tochter des Genossenschaftsverbands Bayern e.V. und im bayerischen Genossenschaftswesen fest verwurzelt. Die GTB prüft und berät Gesellschaften, die dem Genossenschaftswesen nahestehen. Mit den Prüfungen der Tochtergesellschaften werden auch die umfangreichen Anforderungen der Sicherungseinrichtung der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken erfüllt.
Unterstützung für Mandanten:
Dienstleistungen für Banken:
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