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24.11.2022

Standpunkt Digital-Euro

Auf die Ausgestaltung kommt es an 
Kernforderungen
  • Digitaler Euro für Bürgerinnen und Bürger als Inhaberversion ausgestalten.
  • Das Wahlrecht der Bezahlmethode muss gewahrt bleiben.
Worum geht es?
Hintergrund 

Derzeit arbeiten weltweit etwa 110 Länder an der Entwicklung digitaler Zentralbankwährungen. Dabei geht es vor allem um eine digitale Version der jeweiligen Währung für den Interbankenmarkt. Diese verspricht große Effizienzgewinne durch Senkung der Transaktionskosten und Verarbeitung der Zahlungen in Echtzeit. Die EZB arbeitet daneben auch einer „Retail-Version“, die den Bürgerinnen und Bürgern der EU als digitaler Euro zur Verfügung gestellt werden soll. Damit will die EZB die Möglichkeiten zur digitalen Bezahlung ausweiten. Somit gäbe es zukünftig im Euroraum drei Formen, wie Geld der EZB gehalten werden könnte: Bargeld, Einlagen von Banken bei der EZB und den digitalen Euro. Derzeit finden im Rahmen einer Untersuchungsphase Gespräche darüber statt, wie ein digitaler Euro aussehen könnte. Sie wird im Oktober 2023 abgeschlossen sein. Marktbeobachter halten eine Einführung für sehr wahrscheinlich. Die Marktreife des digitalen Euro dürfte jedoch bis mindestens 2026 dauern.

Digitaler Euro der breiten Bevölkerung nur als Inhaber-Version zugänglich machen. 

Die EZB will eine digitale Version des Euros nicht nur den Banken, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern der EU zugänglich machen. Sollten sie uneingeschränkten Zugang zum digitalen Euro erhalten, könnte dies zu einem massiven Abzug von Bankeinlagen zugunsten des digitalen Euro führen. Dies würde die Kreditvergabe hemmen und dem Mittelstand seine wichtigste Finanzierungsquelle entziehen. Aus jedem Euro, den die EZB ausgibt, schöpfen Geschäftsbanken im Schnitt zehn Euro Kredit. Man spricht dabei von Giralgeld – im Vergleich zum Zentralbankgeld der Notenbank. Dieser effiziente Transmissionsmechanismus ist zentral für eine funktionierende Wirtschaft. Damit dieser erhalten bleibt, muss der digitale Euro für Privatkunden als sogenannte Inhaber-Version ausgestaltet werden. Der digitale Euro wäre damit ein Abbild von Bargeld im virtuellen Raum: Er wird in einer sogenannten Wallet gehalten (kein Konto), ist zinslos, offline verfügbar und mit einem Haltelimit versehen (ähnlich wie eine „volle Geldbörse“). 

Als Inhaber-Version ausgestaltet, würde der digitale Euro nicht mit dem Giralgeld konkurrieren und es kann zu keiner massiven Umschichtung von Bankeinlagen kommen. Im Gegensatz zur EZB sehen einige andere Zentralbanken, wie zum Beispiel in den USA oder der Schweiz, den Zugang von Privatpersonen zu digitalem Zentralbankgeld als weniger wichtig an. Sie treiben keine „Retail-Version“ ihrer digitalen Währungen voran.

Der digitale Euro soll bestehende Bezahlmethoden erweitern, nicht ersetzen.  

Trotz steigender Kartennutzung an der Ladenkasse zahlt immer noch jeder zweite Kunde in Deutschland am liebsten bar. Der digitale Euro kann eine Alternative für digitale Zahlungs-abwicklungen sein, darf aber nicht darauf angelegt sein, Bargeld gezielt zu verdrängen. Im Gegensatz zum Bargeld ist eine komplett anonyme Zahlungsabwicklung beim digitalen Euro nicht möglich. Alle digitalen Zahlungen (auch bei Nutzung von EC- oder Kreditkarten) werden in einem Register geführt. Bei Verdacht auf Geldwäsche können Zahlungen so gezielt nachverfolgt werden. Bargeld bleibt damit die einzige Form, Zahlungen ohne die Weitergabe von Daten abzuwickeln. Zudem bleibt es die einzige Möglichkeit Zahlungen auch in Ausnahmefällen wie bspw. Stromausfällen oder Cyberangriffen sicher zu tätigen. Bargeld ist somit ein wichtiger Teil der persönlichen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte, den es zu erhalten gilt. 

Fotocredit: Picture Alliance

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