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Das Fachmagazin schreibt, dass die CDU-CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eine neue Regelung bei den AGB von Kreditinstituten will und damit „ein großes Ärgernis der jüngsten kreditwirtschaftlichen Geschichte in Deutschland bald der Vergangenheit“ angehöre. Als BT-Drucksache 20/4888 sei ein Gesetzesantrag eingebracht worden, der die problematische Umsetzung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 über die AGB-Änderung von Banken und Sparkassen praktikabler machen solle. Neben BVR-Präsidentin Marija Kolak wurde unter anderen auch GVB-Präsident Gregor Scheller um eine Einschätzung der Initiative gebeten. Er wird im Heft so zitiert: „Wir begrüßen den Vorstoß, die für Verbraucher und Banken unbefriedigende Situation bezüglich der Zustimmungsregelung aufzulösen. Wir hoffen, dass die Regierungskoalition die Initiative aufgreift und dass der Gesetzgeber eine praktikable Umsetzung schafft."
„Häufige Bankautomaten-Sprengungen haben Folgen für die Kunden“ betitelt die „dpa“ eine Hintergrundmeldung. Zahlen würden belegen, dass immer öfter in Bayern Bankautomaten gesprengt werden.
Das nahm die Nachrichtenagentur zum Anlass, beim Genossenschaftsverband Bayern und dem Sparkassenverband Bayern nachzufragen, inwiefern sich das Sprengen auf den Kundenservice auswirkt. Als präventive Maßnahme würden Bankfoyers mit Geldautomaten nachts mancherorts geschlossen, wird Burkhard Rüdiger, stellvertretender GVB-Pressesprecher, dazu zitiert. Das Vorgehen werde immer skrupelloser. Oft sei die Sprengkraft so enorm, dass einzelne Bauteile bis zu 100 Meter weitflögen und Unbeteiligte gefährdet würden.
Die Agenturmeldung griffen zahlreiche Medienportale auf, zudem erschien sie in den Printausgaben von „Der Neue Tag“ und der „Passauer Neuen Presse“.
Auch das „Straubinger Tagblatt“ und das „Main-Echo" berichtete mit einem eigenen redaktionellen Beitrag, in den darüber hinaus die Stimmen des Landeskriminalamts einflossen.
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