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Aufsichtsrecht und RegulierungBetriebswirtschaft und SteuerungPrävention/Sanierung
23.08.2023

Fragestellungen –
IPS-Sanierungsplan 1.1.

Neue Version IPS-Sanierungsplan

Ende 2022 hat die BaFin die BVR-ISG aufgefordert, beim IPS-Sanierungsplan entsprechende Konkretisierungen und Klarstellungen vorzunehmen. Die Einreichung der Fassung IPS-Sanierungsplan 1.1. bei der BaFin erfolgte durch die BVR-ISG bis zum 22.06.2023.  Materiell am bedeutendsten stellt sich die Berechnung der Vermögensrendite (RoA) dar, die nunmehr deutliche Erleichterungen mit sich bringt. In diesem Zusammenhang hat die BVR-ISG in Verbindung mit der Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG) in mehreren Schulungsterminen über die Neuerungen informiert. Die Umsetzung der Neuerungen durch die Institute hat bis zum 22.09.2023 zu erfolgen.

Sofern sich für Sie darüber hinaus weitere Fragen ergeben, können Sie diese gerne per E-Mail an die Adresse msolowjeff@gv-bayern.de einreichen. 

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