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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vereinfachen und standardisieren langfristige Vertragsbeziehungen. Sie ermöglichen Unternehmen einheitliche Regelungen und erleichtern zugleich die Anpassung laufender Verträge an gesetzliche sowie marktbedingte Veränderungen. Dies ist insbesondere in der Bankenbranche relevant, da Verträge wie Girokonten dauerhaft bestehen und daher regelmäßig an neue Rahmenbedingungen angepasst werden müssen.
Bis zum Frühjahr 2021 konnten Banken Anpassungen ihrer AGB bei Giroverträgen im Rahmen der sogenannten Zustimmungsfiktion vornehmen. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen XI ZR 26/20 vom 27. April 2021) wurde diese Praxis jedoch nach §§ 305 ff. BGB für unwirksam erklärt. Seitdem erfordert jede Vertragsänderung, dass die jeweilige Bank die aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden einholt. Da einige Kundinnen und Kunden häufig längere Zeit nicht reagieren, befinden sich viele Verträge immer wieder in rechtlicher „Schwebe“.
Den gesamten Standpunkt finden Sie in der Anlage.
Fotocredit: Picture Alliance