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11.07.2025

Standpunkt: EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy)

Entwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie verwerfen
Kernforderungen
  • EU-Kleinanlegerstrategie stark vereinfachen oder zurückziehen
  • Keine kostenbasierten Referenzbenchmarks einführen – Gefahr von Preisregulierung!
  • Informationsflut für Anleger reduzieren statt weiter erhöhen
Worum geht es?
Hintergrund 

Die Europäische Kommission hat am 24. Mai 2023 die Retail Investment Strategy (RIS) vorgestellt, um den Zugang von Kleinanlegern zum Kapitalmarkt zu erleichtern und den Verbraucherschutz zu stärken. Hintergrund ist, dass trotz hoher Sparquoten in Europa die Beteiligung privater Anleger an den Kapitalmärkten weiterhin niedrig bleibt, während für die grüne und digitale Transformation dringend privates Kapital benötigt wird. Die Kleinanlegerstrategie will daher nicht nur das Vertrauen der Bürger in die Kapitalmärkte stärken, sondern auch gezielt risikoaverse Anleger motivieren, sich stärker zu engagieren.

Im Rahmen des Gesetzespakets ist eine umfassende Anpassung und Harmonisierung zahlreicher bestehender Rechtsvorschriften geplant, darunter MiFID II (zweite Finanzmarktrichtlinie), PRIIPs-VO (Verordnung über Basis-informationsblätter) und IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie), um europaweit einheitliche Standards für Transparenz, Beratung und Produktinformation zu schaffen.
 

Ausgangslage

Die EU-Kommission möchte mit der Kleinanleger-strategie (Retail Investment Strategy) den Anlegerschutz stärken und Privatanlegern einen einfachen, sicheren Zugang zu Kapitalmarktprodukten ermöglichen. Ziel ist es, das Vertrauen in die Kapitalmärkte zu stärken und mehr private Investoren für die grüne und digitale Transformation zu mobilisieren.

Problem 

Der Gesetzentwurf konterkariert seine eigenen Ziele, da zentrale Elemente die Teilhabe von Kleinanlegern am Kapitalmarkt erschweren würden. So erhöhen zusätzliche Offenlegungs- und Informationspflichten das Risiko, dass Anleger durch eine Vielzahl komplexer Dokumente den Überblick verlieren und dadurch in ihrer Entscheidungskompetenz eingeschränkt werden. Diese Informationsflut verstärkt die Zurückhaltung risikoaverser Kleinanleger gegenüber Kapitalmarktinvestitionen. Hinzu kommt, dass das von der Kommission vorgeschlagene (partielle) Zuwendungsverbot den Kostendruck auf Anbieter erhöht und somit das Angebot für Kunden verringern dürfte. Auch der „Value for Money“-Ansatz könnte das Produktangebot erheblich einschränken, da er sich ausschließlich auf die Kosten eines Produkts konzentriert und andere wesentliche Kriterien wie die Performance unberücksichtigt lässt – obwohl viele Finanzprodukte nicht direkt vergleichbar sind. Kostenbenchmarks würden zudem massiv in die Marktmechanismen eingreifen und das Risiko einer faktischen Preisregulierung bergen. Insgesamt droht die Kleinanlegerstrategie durch zahlreiche bürokratische Vorgaben und Tests wie „Value for Money“, „Best-Interest-Test“ oder dem Zuwendungstest zu einem Bürokratiemonster zu werden. Das würde insbesondere kleinere Kreditinstitute belasten und den Zielen der EU nach mehr Wettbewerbsfähigkeit und weniger Bürokratie entgegenstehen.

Lösung 

Wenn im Trilog keine wesentlichen Vereinfachungen erzielt werden, sollte die EU-Kommission den Vorschlag vollständig zurückziehen. Erstens muss der Eingriff in funktionierende Marktmechanismen durch Referenzbenchmarks gestrichen werden. Zweitens ist ein Verbot beratungsfreier Provisionsgeschäfte nicht zielführend. Drittens sollte der Gesetzgeber von der Vorstellung abrücken, dass immer mehr Bevormundung und Informationspflichten den Kunden helfen – im Gegenteil, Informationsüberlastung verstärkt die Zurückhaltung risikoaverser Anleger. Ziel muss sein, die Regulierungslast im Wertpapierbereich zu verringern, statt weiter auszubauen.

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