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28.02.2024

Standpunkt: EU-Kleinanlegerstrategie

Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern
Kernforderungen
  • Informationsüberlastung der Verbraucher vermeiden
  • Keine staatlich gelenkte Preisregulierung betreiben
  • Produktauswahl für Kunden nicht einschränken
  • Dienstleistungsabbau verhindern – keine Provisionsverbote
Worum geht es?
Hintergrund 

Die Europäische Kommission plant als zentrales Element der europäischen Kapitalmarktunion, die Beteiligung von Kleinanlegern am Kapitalmarkt zu stärken. Dazu wurde eine Kleinanlegerstrategie entworfen, die den Schutz der Verbraucher optimieren, das Verständnis für die Finanzmärkte verbessern und die Anlageberatung auf die Bedürfnisse der Anleger besser abstimmen soll. Im Rahmen des Gesetzentwurfs ist geplant, eine Vielzahl an bestehenden Rechtsvorschriften anzupassen, womit nicht nur in die Geschäftspraktiken der Finanzienstleister, sondern auch in das Marktgeschehen an sich erheblich eingegriffen würde. Die  Ausgestaltung der EU-Verordnung im Detail ist daher Gegenstand vieler Diskussionen zwischen Politik, Wirtschaft und Verbraucherschützern geworden.

Wirtschafts- und Verbrauchervertreter befürchten eine Verschlechterung der Situation für die Anleger.

Die Europäische Kommission arbeitet mit Hochdruck an der Finalisierung des Legislativvorschlags, um das Gesetz noch vor der Europawahl verabschieden zu können.

Ausgangslage

Die Kleinanlegerstrategie der EU verfolgt das Ziel, der breiten Bevölkerung den Zugang zu den Kapitalmärkten zu erleichtern. Derzeit profitieren vor allem Kleinanleger zu wenig von den höheren Renditen, die an den Kapitalmärkten erzielt werden können. Hemmnis ist vor allem die Risikoaversion vieler Kleinanleger.

Problem 

Der Gesetzentwurf steht den eigenen Zielen entgegen. Zentrale Elemente des Entwurfs sorgen bei Umsetzung faktisch für eine Verschlechterung des Kapitalmarktzugangs. Kunden sind bereits heute einer Informationsflut ausgesetzt, die abermals steigen würde. Der Vorschlag reduziert den „Value for Money“-Ansatz allein auf die Kosten und lässt andere Faktoren wie zum Beispiel die Performance der Anlage außer Acht. Das Produktangebot würde in Folge stark eingeschränkt. Ebenso einschränkend wirkt sich das geplante Provisionsverbot im beratungsfreien Geschäft aus. Der aus dem Verbot resultierende Kostendruck würde das Angebot weiter reduzieren. Egal ob Filialberatung, Online-Abschluss oder Neobroker: Sämtliche Zugangswege des Kunden zum Kapitalmarkt werden durch die Verbote stark eingeschränkt.

Lösung 

Um den Anlegern einen tatsächlichen Mehrwert bieten zu können, müssen mindestens drei Aspekte gestrichen oder angepasst werden. Erstens gilt es den Eingriff in effiziente Marktmechanismen durch Referenzbenchmarks vollständig aus dem Entwurf zu streichen. Im Rahmen des Value-for-Money-Konzepts dürfen die Kosten nicht allein den Ausschlag geben, sondern die Präferenzen des Kunden. Zweitens ist ein Verbot beratungsfreier Geschäfte auf Provisionsbasis nicht zielführend, da andernfalls selbstentscheidende Anleger sowie solche, die Kooperationsmodelle von Finanzdienstleistern und Vermögensverwaltern in Anspruch nehmen, benachteiligt werden. Drittens muss der Gesetzgeber von der Idee Abstand nehmen, eine immer weitergehende Bevormundung und Informationsflut würde den Kunden helfen. Im Gegenteil bestärkt die Informationsüberlastung risikoaverse Kunden in ihrer Zurückhaltung gegenüber dem Kapitalmarkt.

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