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02.10.2025

Standpunkt: Kleinbankenregime

Kleinen Banken angemessene Erleichterungen verschaffen
Kernforderungen
  • Gesetzgebungsprozess rasch vorantreiben
  • Übermäßig strenge Zugangskriterien vermeiden
  • Zutritt auf freiwilliger Basis (Opt-in) ermöglichen
  • Verbundprivilegien auch im Kleinbankenregime erhalten
Worum geht es?
Hintergrund

Als Reaktion auf die Finanzkrise 2007-2009 wurde die Bankenregulierung im vergangenen Jahrzehnt deutlich verschärft. Durch Basel III entstand ein Regelwerk mit komplexen Vorgaben zur Berechnung von Kennziffern wie den risikogewichteten Aktiva.

Obwohl die Baseler Regeln eigentlich für große, international tätige Banken entworfen wurden, entschieden sich die EU-Gesetzgeber für eine verpflichtende Anwendung der Regeln für alle.

Die Umsetzung dieser oftmals unpassenden Regeln stellt kleinere Banken vor erhebliche Herausforderungen. Nicht wenige Institute konnten diese nicht mehr bewältigen und mussten fusionieren. 

Das Diskussionspapier (Non-Paper) von Bundesbank und BaFin von Mitte 2025 schlägt eine Zäsur in der bisherigen Praxis der Bankenregulierung vor. Statt gleicher Regeln unabhängig von Größe und Geschäftsmodell verfolgt das Papier unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme kleinerer Banken von zahlreichen Regulierungskomplexen.

Im Wesentlichen folgt die Idee dem Schweizer Kleinbankenregime. Seit 2019 wird dort ein Aufsichtsmodell angewendet, das deutliche regulatorische Entlastungen für kleine Banken mit einem weiterhin stabilen Finanzmarkt verbindet.     

Ausgangslage

Kernidee eines Diskussionspapiers von BaFin und Bundesbank ist es, kleineren Banken mit einer Bilanzsumme von unter 10 Mrd. Euro signifikante regulatorische Erleichterungen innerhalb eines Kleinbankenregimes zu ermöglichen. Neben der Bilanzsumme müssen dabei weitere Zugangskriterien erfüllt werden, die sicherstellen sollen, dass von den teilnehmenden Instituten keine Gefahr für die Finanzstabilität ausgeht. Dazu gehören zum Beispiel Vorgaben für die Leverage Ratio (Verschuldungsquote) sowie die kurzfristige Liquiditätsdeckungsquote LCR. Im Gegenzug sollen diese Banken unter anderem komplett auf die Berechnung von risikogewichteten Aktiva verzichten dürfen und erhebliche Erleichterungen zum Beispiel bei den Offenlegungsanforderungen oder den Vorgaben für die Vergütung von Mitarbeitern erhalten.   

Probleme:

Signifikante Erleichterungen für kleine und nicht komplexe Institute, von denen keine Gefahr für die Finanzstabilität ausgeht, sind überfällig. Noch haben die Vorschläge von BaFin und Bundesbank jedoch lediglich einen informellen Charakter. Es besteht die Gefahr, dass ein langer Diskussions- und Konsultationsprozess eine zügige Umsetzung verhindert. Übermäßig strenge Zugangskriterien, z.B. bei Zinsänderungsrisiken, der Leverage Ratio oder der Loan-to-deposit Ratio würden zudem das Ziel konterkarieren, möglichst vielen kleineren Banken sinnvolle Erleichterungen zu gewähren. Zudem könnte die Teilnahme am Kleinbankenregime gerade für größere Volksbanken und Raiffeisenbanken aus strategischen Gründen nicht sinnvoll sein. Die Entscheidung muss hier der Bank überlassen bleiben. Nicht zuletzt ist ein Großteil der kleinen Regionalbanken in Verbünden organisiert. Bislang dürfen verbundinterne Forderungen aus der Berechnung der Leverage Ratio ausgenommen werden. Diese Regelung muss unbedingt auch innerhalb eines Kleinbankenregimes beibehalten werden, um bewährte Verbundstrukturen nicht zu gefährden. 

Lösung: 

Die Idee eines separaten Kleinbankenregimes sollte auf europäischer Ebene zügig vorangetrieben und in einem Gesetzestext festgehalten werden. Der für Anfang 2026 geplante Bericht der EU-Kommission zur Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors wäre hier ein gutes Momentum. Die Festlegung der Zugangskriterien sollte sich dabei an den tatsächlichen Kennziffern der Banken orientieren, um einem Großteil der kleineren Banken mit regionalem Geschäftsmodell den Zutritt zu ermöglichen. Zudem muss der Zutritt zum Kleinbankenregime freiwillig sein (Opt-in-Verfahren), sodass die Banken zwischen den beiden Regulierungskonzepten wählen können. Um bewährte Verbundstrukturen nicht zu gefährden, sind die Verbundregelungen bei der Leverage Ratio auch im Kleinbankenregime unbedingt zu erhalten.

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