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12.11.2025

Standpunkt: Digitaler Euro

Klare Rollenverteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft
Kernforderungen
  • Doppelstrukturen vermeiden: Kein Aufbau eines staatlichen Zahlungssystems durch die EZB
  • Integration des Digitalen Euros in bestehende privatwirtschaftliche Strukturen
  • Digitaler Euro als digitales Bargeldäquivalent ausgestalten
  • Haltelimit von 500 € pro Nutzer festlegen
Worum geht es?
Hintergrund 

Die Europäische Zentralbank (EZB) plant für 2029 die Einführung eines Digitalen Euros. Ziel ist es, eine digitale Form des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel zu etablieren – online wie offline.  Der Digitale Euro soll künftig ergänzend zum Bargeld als zusätzliche Form des Zentralbankgeldes für alltägliche Zahlungen genutzt werden können.

Dabei beschränkt sich die EZB und auch der begleitende Legislativ-vorschlag der EU-Kommission nicht auf die reine Ausgabe eines Digitalen Euros. Vielmehr umfasst er ein vollständiges Zahlungssystem für den Digitalen Euro.

Dies geschieht auch vor dem Hintergrund geopolitischer Überlegungen. Denn die EZB will die Abhängigkeit von nichteuropäischen privaten Zahlungsdienstleistern (wie etwa Visa oder Mastercard) verringern.

Seit November 2025 bereitet die EZB die technischen Voraus-setzungen für die Erstausgabe vor. Die Entscheidung darüber, ob der Digitale Euro eingeführt wird, fällt jedoch erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union. Das EU-Parlament will seine Position voraussichtlich im Mai 2026 festlegen. Erst danach können die Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat beginnen.

Ausgangslage

Der Digitale Euro ist ein von der EZB geplantes digitales Zahlungsmittel, das das Bargeld ergänzen und für alle Bürgerinnen und Bürger im Euroraum zugänglich sein soll. Die EZB sowie der begleitende Legislativvorschlag der EU-Kommission verfolgen nicht nur das Ziel, ein neues Zahlungsmittel zu schaffen, sondern planen zugleich den Aufbau eines umfassenden Zahlungssystems inklusive technologischer Infrastruktur. Der Digitale Euro soll für alle Zahlungsarten nutzbar sein – online wie offline, zwischen Privatpersonen, im Handel oder bei Behörden.

Problem 

Durch eine neue, staatlich organisierte Zahlungsinfrastruktur entsteht direkte Konkurrenz zu bestehenden privaten Bezahlsystemen wie Wero und zu Banken. Das würde die Innovationskraft und Investitionen im Privatsektor hemmen. Zusätzlich könnten ausgerechnet außereuropäische Anbieter profitieren, da die neue Infrastruktur als staatliche Lösung allen offenstehen muss. Das geplante Haltelimit von 3.000 Euro für den Digitalen Euro birgt zusätzlich die Gefahr, dass zu viele Einlagen von Geschäftsbanken in den Digitalen Euro abwandern. Dies könnte zu einer Einschränkung der Kreditvergabe für Unternehmen und Verbraucher führen – mit möglichen negativen Folgen für Investitionen. Zudem ist der tatsächliche Bedarf und damit der Mehrwert durch eine weitere digitale Bezahllösung nicht klar, da bereits zahlreiche, gut funktionierende Alternativen existieren. 

Lösung 

Die EZB sollte sich auf die reine Ausgabe des Digitalen Euro als Zahlungsmittel beschränken und kein neues eigenständiges Zahlungssystem aufbauen. Für die Abwicklung der Zahlungen müssen bestehende europäische Zahlungsinfrastrukturen, wie Wero und andere etablierte Netzwerke, genutzt werden, um Redundanzen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Ein Haltelimit von 500 Euro pro Nutzer würde sicherstellen, dass die Umschichtung von Bankeinlagen in den Digitalen Euro begrenzt bleibt und die Kreditversorgung der Wirtschaft nicht gefährdet wird. Durch diese klare Rollenverteilung bleiben Innovationen im privaten Zahlungsverkehr möglich, während die Stabilität des Finanzsystems gesichert wäre. Für eine breite Akzeptanz muss der Digitale Euro in den Apps und Systemen der Banken bereitgestellt werden.

Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang der Berichtsentwurf des ECON-Ausschusses vom Oktober 2025. Er priorisiert die Offline-Variante, die mehr Privatsphäre und eine höhere Resilienz bietet. Damit kommt sie den Bargeld-Eigenschaften deutlich näher als eine Online-Variante. Die Online-Version sollte nur dann eingeführt werden soll, wenn kein privater europaweiter Zahlungsdienst bis zum Abschluss der Vorbereitungsphase für den Offline-Euro existiert. Zudem würde die demokratische Kontrolle gestärkt, wenn einige Regulierungsbefugnisse von der EZB zur EU-Kommission verlagert werden, z.B. im Hinblick auf Festlegung von Nutzungs- und Haltegrenzen. Diese Verschiebung von Kompetenzen auf die politische Ebene ist aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung richtig und wichtig.

Fotocredit: Picture Alliance

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