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18.11.2025

Standpunkt: Europäische Spar- und Investitionsunion (SIU)

EU-Kapitalmarkt ist kein Allheilmittel
Kernforderungen
  • Bedarf des deutschen Mittelstands nach solider und planbarer Kreditfinanzierung vor Ort berücksichtigen
  • Kreditfinanzierung durch Abbau bürokratischer Regulierung erleichtern
  • Kleinbankenregime einführen
  • Keine Gesetzesvorhaben (EDIS, RIS) durch die Hintertür vorantreiben
Worum geht es?
Hintergrund 

Ein gemeinsamer, EU-einheitlicher Kapitalmarkt nach US-amerikanischem Vorbild – das ist die Vision der Europäischen Spar- und Investitionsunion. Zwei Aktionspläne aus den Jahren 2015 und 2020 sollten (damals noch unter dem Arbeitstitel „Kapitalmarktunion“) Maßnahmen auf den Weg bringen, um vor allem KMUs und innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu vereinfachen. Jedoch brachten die beiden Initiativen nicht den gewünschten Erfolg. Deshalb legte die EU-Kommission im Frühjahr 2025 einen neuen Aktionsplan für eine „Spar- und Investitionsunion“ vor. Angesichts der wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen der EU soll das Projekt eines besser integrierten Kapitalmarkts für eine resiliente und wettbewerbsfähige Wirtschaft nun zügig vorangehen.

Ausgangslage

Mit der Spar- und Investitionsunion möchte die EU den europäischen Kapitalmarkt harmonisieren und weiterentwickeln. Sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen soll damit der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden. Um diese Ziele zu erreichen, möchte die EU-Kommission ein umfangreiches Bündel verschiedenster Maßnahmen vorantreiben, beispielsweise zu Verbriefungen, europäischen Spar- und Anlagekonten, Finanzbildung, privater Altersvorsorge oder der Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors. Die Mitteilung beinhaltet zudem mit der europäischen Kleinanlegerstrategie (RIS) sowie der europäischen Einlagensicherung (EDIS) zwei Gesetzesvorhaben, die seit Jahren umstritten sind.

Probleme 

Ein effizienterer EU-Kapitalmarkt wird nichts daran ändern, dass die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen auch in Zukunft vor allem durch Bankkredite erfolgen wird. Insbesondere kleinere, regional tätige Institute decken hierbei den Bedarf der Unternehmen an Fremdkapital. Während der Kapitalmarkt liberalisiert werden soll, wurde die Kreditvergabe in den letzten Jahren jedoch durch immer strengere und bürokratischere Regeln erschwert (z.B. durch die europäische Umsetzung der Basel III - Finalisierung). Dies ist nicht im Sinne von KMUs, die solide und planbare Kreditfinanzierungen mit fester Zinsbindung bei verlässlichen Kreditinstituten in ihrer Region schätzen.

Lösung 

Neben der Weiterentwicklung der europäischen Kapitalmärkte sollten auch die Bedingungen für die Kreditvergabe verbessert werden. Der geplante Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors bietet hierfür eine gute Gelegenheit. Ein deutlicher Abbau von Bürokratie im Meldewesen und der Offenlegung, die Senkung administrativer Anforderungen in den Bereichen Markt und Marktfolge bei der Kreditvergabe der Banken sowie ein Verzicht auf eine weitere Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen müssen hier im Mittelpunkt stehen. Insbesondere kleine Banken sollten von übermäßig komplexen, für sie unpassenden Regeln befreit werden. Daher sollte, wie von BaFin und Bundesbank vorgeschlagen, ein separates Kleinbankenregime eingeführt werden, das kleinen Banken die Option eröffnet, gegen strenge Eintrittskriterien von einem Großteil der bürokratischen Anforderungen ausgenommen zu werden.

Die umstrittenen Gesetzesvorhaben zur europäischen Einlagensicherung (EDIS) sowie der Kleinanlegerstrategie (RIS) sollten hingegen aus der Spar- und Investitionsunion ausgeklammert bzw. nicht weiterverfolgt werden.

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