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Ziel ist es, Berichtspflichten aus der CSRD und Taxonomie-Verordnung sowie die Sorgfaltspflichten aus der Lieferkettenrichtlinie zu vereinfachen.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen der EU begrüßt der GVB die Initiative der EU-Kommission mit dem „Omnibus-Vereinfachungspaket“, mehr Wettbewerbsfähigkeit für europäische Unternehmen durch eine Verringerung von Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit zu schaffen. Insbesondere die Anhebung der Anwendungsschwellen sowie die Festlegung des VSME-Standards als Maximalanforderung für KMU werden unserer Ansicht nach dazu beitragen, den Mittelstand spürbar zu entlasten.
Wir bedauern allerdings, dass diese Initiative so spät kommt. Von Anfang an war klar, dass das Regelwerk der Taxonomie und CSRD/ESRS zu detailliert ist und enormen bürokratischen Aufwand verursachen wird – insbesondere für KMU. Die Kommission hat solche Einwände lange ignoriert. Deshalb ist es uns wichtig, zuerst darauf hinzuweisen, dass Kosten-Nutzen-Analysen stets am Anfang eines Gesetzgebungsprozesses stehen sollten, nicht erst am Ende.
Im Anhang finden Sie die Stellungnahme, die der GVB an das bayerische Wirtschaftsministerium geschickt hat.