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Mit der vorgesehenen Änderung der CRR möchte die EU-Kommission eine Übergangsbehandlung für einen weniger konservativen und damit für die Institute günstigeren Ansatz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften im Rahmen der langfristigen Liquiditätsquote NSFR über den 28.06.2025 hinaus verlängern. Die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Japan und die Schweiz haben bereits eine mit der Übergangsbehandlung der EU vergleichbare Regelung eingeführt, jedoch gilt diese dort dauerhaft. Die Weiterführung der Übergangsbehandlung ist damit grundsätzlich schon aus Wettbewerbsgesichtspunkten zu begrüßen.
Im Anhang finden Sie Stellungnahme, die der GVB an das bayerische Wirtschaftsministerium geschickt hat.