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29.07.2025

Standpunkt: Omnibus-Paket I – Nachhaltigkeitsberichterstattung  

Bankenregulierung an Omnibus-Paket anpassen
Kernforderungen
  • Omnibus-Initiative auf Bankenregulierung ausweiten
  • Alle Berichtspflichten harmonisieren
  • VSME als freiwillige Maximalanforderungen festlegen
  • GAR praxistauglich, wirksam und bürokratiearm gestalten
Worum geht es?
Hintergrund 

Die Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind umfangreich und verursachen erhebliche Bürokratielasten für Unternehmen.

Zentrale Basis ist die Taxonomie-Verordnung mit ihren delegierten Rechtsakten, die seit 2020 definieren, was als nachhaltige Investition gilt. Seit 2022 verpflichtet die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) Unternehmen, wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte im Geschäfts-bericht offenzulegen. Sie wird derzeit in deutsches Recht umgesetzt. Ergänzend konkretisieren die seit 2023 geltenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Anforderungen der CSRD und umfassen derzeit mehr als 1.000 auszufüllende Datenpunkte.

Der Draghi-Bericht („Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“) vom 9. September 2024 stellt fest, dass die EU im Vergleich zu anderen Weltregionen, insbesondere den USA, durch Überregulierung geprägt ist. Diese hemmt Innovationen und belastet vor allem den Mittelstand erheblich. Deshalb fordert der Bericht unter anderem den Abbau unnötiger Bürokratie und Berichtspflichten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Infolgedessen hat die EU-Kommission das „Omnibus-Paket I“ vorgelegt, das Bürokratie abbauen und Abläufe vereinfachen soll.

Ausgangslage

Mit dem Omnibus-Paket I vom 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission erste Schritte zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung unternommen. So soll der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden begrenzt und die Anzahl der notwendigen Datenpunkte deutlich reduziert werden. Zudem ist beabsichtigt, den Voluntary SME Standard (VSME) als Obergrenze für nicht-berichtspflichtige Unternehmen festzulegen. Dieser enthält knapp 100 Datenpunkte – im Gegensatz zu den über 1.000 Datenpunkten im Rahmen der ESRS. Diese Entwicklung ist begrüßenswert.

Problem 

Jedoch greifen diese Maßnahmen bislang nur für Unternehmen und deren Nachhaltigkeitsberichte. Um die beabsichtigten Entlastungen vollständig wirksam werden zu lassen, müssen auch die ESG-Vorgaben in der Bankenregulierung angepasst werden. Denn die entsprechenden ESG-Regularien in der Bankenregulierung (z.B. aus der CRR, den EBA-Guidelines und der MaRisk) verlangen von den Banken weiterhin umfangreichere Abfragen von ihren Mittelstandskunden als die VSME vorgeben.

Für die Volks- und Raiffeisenbanken ist zudem die in der Taxonomie-Verordnung verankerte Green Asset Ratio (GAR) problematisch. Die Kennzahl bezieht sich primär auf Taxonomie-Daten. Da diese Daten für KMU oft nicht vorliegen, wird das nachhaltige Engagement mittelstandsorientierter Banken mit dieser Kennzahl strukturell unterschätzt. Sie ist daher in ihrer aktuellen Form kein geeigneter Indikator.

Lösung 

Im Sinne eines konsistenten und verhältnismäßigen Regulierungsrahmens sind alle relevanten Regelwerke – von der CRR über die EBA-Guidelines bis hin zur MaRisk und dem HGB – an die Vorschläge der Omnibus-Initiative anzugleichen. Kreditinstitute und Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sind von den vorgesehenen ESG-Offenlegungs- und Reportingverpflichtungen auszunehmen. Für sie sollte der VSME als Maximalanforderung für Nachhaltigkeitsberichte in den relevanten Gesetzesvorhaben definiert werden.

Die Bankenregulierung sollte zudem im Sinne der Proportionalität für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) grundsätzlich Branchen-Proxy-Daten zulassen. Sofern darüber hinaus freiwillig Nachhaltigkeits-informationen erhoben werden, sollte sich die Bankenregulierung am VSME orientieren und diesen als Maximalanforderung für Banken und mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden festlegen.

Außerdem ist die methodisch fehlerhafte Green Asset Ratio grundsätzlich zu überdenken.

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