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Die Vorschriften gehen mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Werbung mit Umweltaspekten konform (vgl. zum Beispiel Internetbeitrag des GVB) und konkretisieren diese. Die Frage, ob es tatsächlich eines Eingreifens des Gesetzgebers bedurft hätte oder ob die Konkretisierung von Wettbewerbsverboten eigentlich Aufgabe der Justiz ist, wurde von der EU beantwortet.
Im Anhang finden Sie die Stellungnahme, die der GVB an das bayerische Wirtschaftsministerium verschickt hat.