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Insbesondere die Einführung des Wasserentnahmeentgelts („Wassercents“) in Höhe von 10 Ct/m³ und die Umstellung auf digitale Meldepflichten stellen finanzielle und organisatorische Herausforderungen dar. Diese treffen vor allem kleinere, ehrenamtlich geführte Genossenschaften sowie Grundversorger im ländlichen Raum stark. Eine Anpassung der Freibetragsgrenzen und Vereinfachungen bei der Verwaltung sind deshalb dringend erforderlich, um die dezentrale Versorgung und das Ehrenamt nicht zu gefährden.
Im Anhang finden Sie die Stellungnahme, die der GVB an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gesendet hat.