Stellungnahme: Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge
Der Genossenschaftsverband Bayern hat folgende vier wesentliche Forderungen aufgestellt, die in der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge gelten sollten.
Es bedarf weiterhin eines gesetzlichen Musters für eine Widerrufsbelehrung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen.
Die in Deutschland gängigen Kreditkarten in Form von Debitkarten mit Zahlungsaufschub sollen weiterhin nicht vom Verbraucherkreditrecht erfasst werden. Die in der Richtlinie vorgesehene Ausnahmeklausel ist daher in das deutsche Recht zu übernehmen.
Das Schriftformerfordernis sollte auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge entfallen.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung ist zu streichen.
Im Anhang finden Sie die Stellungnahme, die der GVB an das bayerische Wirtschaftsministerium verschickt hat.