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Da der Verordnungsvorschlag dazu dienen soll, den Verbriefungsmarkt in Europa wiederzubeleben, ist dieser grundsätzlich zu begrüßen. Die Thematik dürfte jedoch für die genossenschaftlichen Primärbanken keine erhebliche direkte Bedeutung haben. Die Ausweitung der Anerkennungsfähigkeit bestimmter Verbriefungen und die teilweise Reduzierung bestehender Haircuts im Rahmen der LCR können zu einer Entlastung der LCR- und NSFR-Mindestquote führen und sind damit positiv zu bewerten.
Im Anhang finden Sie die Stellungnahme, die der GVB an das bayerische Wirtschaftsministerium gesendet hat.