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InteressenvertretungStandpunkt
06.02.2026

Standpunkt: Nahwärme

Genossenschaften in die Wärmeplanung einbeziehen
Kernforderungen
1. Menschen vor Ort früh in eine praxisnahe Netzplanung einbinden  
  • Die Wärmewende im ländlichen Raum ist auf gemeinschaftliche bürgerliche Projekte angewiesen, da sie auch Vorhaben umsetzen können, die kommunale Unternehmen oftmals nicht realisieren.
  • Genossenschaftliche Projekte werden in der kommunalen Wärmeplanung dennoch häufig spät eingebunden, trotz wachsendem Interesse an gemeinschaftlich getragenen Wärmenetzen im ländlichen Raum.
  • Solche bürgerlichen Initiativen müssen daher direkt, frühzeitig und verbindlich in Planungsprozesse einbezogen werden, damit lokale Projekte mit Bürgerbeteiligung von Beginn an berücksichtigt werden.
  • Die Erfahrungen bestehender Wärmegenossenschaften sollten dazu systematisch genutzt werden, um Verwaltungshürden abzubauen und die Planung neuer Wärmenetze praxisnah auszugestalten.
2. Clearingstelle für Genehmigungen schaffen
  • Nahwärmegenossenschaften werden in der Umsetzungsphase häufig durch unterschiedliche Auslegungen der Behörden, fehlende Zuständigkeiten und langwierige Genehmigungsverfahren ausgebremst.
  • Gerade kleine Heizwerke im ländlichen Raum werden zusätzlich durch regulatorische Anforderungen und die Anwendung städtischer Maßstäbe in der Wärmeplanung unverhältnismäßig belastet.
  • Deshalb braucht es einen Clearing-Verbund, der wiederkehrende Vollzugsfragen standardisiert, um Genehmigungen zu beschleunigen.
  • Zudem sollte die Privilegierung nach § 35 BauGB in Bayern genutzt werden, um Nahwärmevorhaben im Außenbereich einfacher realisieren zu können.
3. Finanzierung erleichtern und durch Bürgschaften sichern
  • Lange Bewilligungsverfahren und komplexe Sicherheitsanforderungen erschweren die Finanzierung genossenschaftlicher Wärmeprojekte.
  • Der neue KfW-Investitionskredit Energieversorgung schafft durch Risikoteilung zusätzliche Finanzierungsspielräume. Eine Mindestkreditsumme von 3 Mio. Euro schließt aber viele ländliche Nahwärmeprojekte aus und sollte aufgehoben werden.
  • Zudem sollte die Novelle der AVBFernwärme-Verordnung mehr Planungs- und Investitionssicherheit schaffen, um die besonderen Anforderungen kleinerer, bürgergetragener Wärmenetze zu stärken.
Hintergrund

Die über 170 im Genossenschaftsverband Bayern e. V. (GVB) organisierten Nahwärmegenossenschaften versorgen jeweils im Mittel rund 100 Haushalte zuverlässig mit Wärme. Bürgerinnen und Bürger investieren gemeinsam in Infrastruktur, von der sie selbst profitieren und sichern so langfristig regionale Energiekreisläufe. Die gemeinschaftlich getragenen Projekte senken Emissionen, stärken kommunale Unabhängigkeit, sichern regionale Wertschöpfung, halten Wärmepreise stabil und fördern die bayerischen Klimaziele, Akzeptanz und Resilienz.

Mit dem 2026 novellierten Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde die Grundlage für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung geschaffen. Die Bundesländer mussten diese in Großstädten bis zum 30. Juni 2026 und in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 abschließen. Gerade im ländlichen Raum wächst dadurch das Interesse, Wärmeprojekte genossenschaftlich mit Bürgerinnen und Bürger umzusetzen.

Anlagen

Standpunkt: Nahwärme(232.27 KB)
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