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Mit dem Gesetzesentwurf zur Novellierung des EEG 2027 verfolgt der deutsche Gesetzgeber das Ziel den Ausbau Erneuerbarer Energien stärker marktorientiert auszugestalten. Gleichzeitig sollen die von der Europäischen Kommission geforderten zweiseitigen Differenzverträge (CfD) in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Entwurf bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien, den Anforderungen an Markt- und Systemintegration sowie der Frage, wie Investitionen dauerhaft verlässlich und systemverträglich gestaltet werden können. Gerade Bürgerenergieakteure verdienen dabei besondere Berücksichtigung. Bürgerbeteiligung muss mehr sein als eine symbolische Einbindung: Sie sollte konkrete Mitgestaltung, regionale Wertschöpfung, finanzielle Teilhabe und eine nachhaltige Verankerung der Energiewende vor Ort ermöglichen.
Das vollständige Forderungspapier „EEG Novelle 2027“ ist dieser Mitteilung beigefügt.