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InteressenvertretungStandpunkt
01.08.2026

Standpunkt: Bürgerenergie

Energiewende voranbringen heißt Bürger beteiligen
Kernforderungen
1. Ausbau regenerativer Energien in Bürgerhand stärken 
  • Eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an regionalen Energieprojekten stärkt Investitionen und steigert die Akzeptanz der Energiewende.
  • Ein verpflichtendes Angebot von Beteiligungsmöglichkeiten an Bürgerinnen und Bürger ist zentrale Voraussetzung, um eine Identifikation mit  den Projekten vor Ort zu schaffen.
  • Energiegenossenschaften stehen für echte Bürgerbeteiligung und sollten als besonders wirkungsvolle Form der Bürgerenergie bei Förderprogrammen und Ausschreibungen gezielt berücksichtigt werden.
  • Bürgerenergiegesellschaften haben rechtlich bestimmte Vorteile. Diese sollten auch für Unternehmen gelten, an denen Einzelpersonen nicht direkt sondern über Energiegenossenschaften beteiligt sind.
2. Landesflächen für Bürgerenergie sichern
  • Bei der Vergabe von Flächen für erneuerbare Energieprojekte werden soziale Aspekte und regionale Wertschöpfungsketten zu wenig berücksichtigt.
  • Eine Flächenvergabe, die Bürgerenergie fördert, würde es genossenschaftlichen Projekten ermöglichen, gemeinsam einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Energieunabhängigkeit zu leisten.
  • Eine landesplanerische Sicherung von Windenergieflächen für Bürgerprojekte kann langfristige Planungssicherheit schaffen und einen breiten gesellschaftlichen Rückhalt sicherstellen.
3. Rahmenbedingungen für Bau und Finanzierung verbessern
  • Ein überregionaler Clearingverbund kann langsame, uneinheitlichere und rechtlich unsichere Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren und damit die Umsetzung von Projekten beschleunigen.
  • Verlässliche Förder- und Vergütungsregeln erhöhen die Investitionsbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern und schaffen die notwendige Sicherheit für regionale Finanzierungpartner.
  • Statt starrer Kappungen und strenger Marktpflichten braucht es eine koordinierte Förderkulisse mit Haftungsgarantien für mehr Planungssicherheit.
  • Eine Verzahnung von Netz- und Anlagenausbau sowie ein fairer, transparenter und zügiger Netzanschluss nach dem Reifegrad sind Voraussetzung für eine langfristig kosteneffiziente Energiewende.
Hintergrund

Erneuerbare Energien bilden das Rückgrat einer zukunftssicheren Energieversorgung. Sie decken rund 57 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Bayern ab. Um den stetig steigenden Energiebedarf zunehmend durch nachhaltige und importunabhängige Quellen zu sichern, ist ein beschleunigter Ausbau von Anlagen und Infrastruktur erforderlich.

Neben technischen und regulatorischen Fragen ist die gesellschaftliche Akzeptanz vor Ort entscheidend für den Erfolg entsprechender Projekte. Das hat die bayerische Staatsregierung erkannt und ein Gesetz zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Erneuerbaren Energie-Anlagen verabschiedet – ein erster Schritt zur Stärkung der Bürgerbeteiligung. Weitere Maßnahmen müssen jedoch folgen.

In Bayern beteiligen sich bereits heute in über 370 Energiegenossenschaften viele Bürgerinnen und Bürger an der regionalen Energieversorgung. Sie erzeugen dezentral Strom aus Sonne, Wind und Wasser, betreiben Nahwärmenetze oder Biogasanlagen. Darüber hinaus tragen sie über eigene Verteilernetze zur Versorgungssicherheit in der Fläche bei.

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