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Mehr als 100 Milliarden Euro an kriminell erlangten Vermögenswerten werden in Deutschland jedes Jahr in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust, also „gewaschen“. Trotz zahlreicher staatlicher Gegen-maßnahmen seit Anfang der 1990er Jahre wird Deutschland daher noch immer regelmäßig als „Geldwäsche-Paradies“ bezeichnet.
Für die Entgegennahme, Analyse und Weiterleitung von Meldungen über verdächtige Transaktionen ist in Deutschland seit 2017 die beim Zoll angesiedelte FIU (Financial Intelligence Unit) zuständig.
Als Teil eines Legislativ-pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat die EU mit der AMLA (Anti-Money Laundering Authority) erstmalig eine EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung geschaffen. Diese hat im Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen und wird nun schrittweise zum europaweit zuständigen Standardsetter.
Die gesetzliche Grundlage für die Geldwäscheprävention in Deutschland ist bislang das Geldwäschegesetz (GwG). Es setzt die aktuell geltende EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht um. Im Juli 2027 wird es durch die neue EU-Geldwäscheverordnung weitgehend abgelöst.