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Das Lamfalussy-Verfahren sieht eine mehrstufige Ausgestaltung der europäischen Finanzmarktregulierung vor. Leitlinien und Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Level III) sollen dabei insbesondere EU-Richtlinien und Verordnungen (Level I) sowie technische Standards (Level II) konkretisieren.
Die Leitlinien werden in der Regel für international tätige Großbanken entwickelt und zeichnen sich durch hohe Detailtiefe und eine umfassende Abdeckung unter-schiedlicher Geschäftsmodelle aus.
In der Praxis hat die Bafin diese Leitlinien in der Vergangenheit weitgehend unverändert in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Dies führt insbesondere bei kleinen und regional tätigen Instituten zu erheblichem Umsetzungsaufwand.
Ein Gutachten von Prof. Lars Klöhn greift diesen Befund auf, belegt ihn empirisch und zeigt zugleich Ansatzpunkte für eine stärkere Proportionalität in der Aufsicht auf.