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Interessenvertretung • Standpunkt
17.08.2026

Standpunkt: Umsetzung von EBA- und ESMA-Leitlinien

Proportionale Ausgestaltung garantieren
Kernforderungen
1. Nationale Umsetzungsspielräume konsequent ausschöpfen 
  • Das im Auftrag des GVB von Prof. Klöhn erstellte Gutachten (November 2025) zeigt, dass lediglich 8,7 % der EBA- und ESMA-Leitlinien nicht in die deutsche Aufsichtspraxis übernommen wurden.
  • Die wenigen Abweichungen der Bafin erfolgten überwiegend aus Gründen der Proportionalität, beschränkten sich jedoch häufig nur auf einzelne Detailregelungen.
  • Rechtliche Grenzen für eine Ablehnung der EBA- und ESMA-Leitlinien durch die Bafin bestehen laut Gutachten nicht.  
  • Faktische Hürden, etwa Informationsprobleme der Aufsicht bezüglich der zu erwartenden Compliance-Kosten kleiner Institute, sollten daher durch eine frühzeitige Einbindung der Kreditwirtschaft reduziert werden.
2. Passgenaue Regeln auf Level I setzen 
  • Die Bafin steht vor einem strukturellen Gestaltungsproblem. Sie kann Leitlinien ablehnen, jedoch kein eigenständiges, passgenaues Regelwerk für kleinere Institute schaffen.
  • Statt einer abgestuften Anwendung gleicher Regeln sollten alternative, vereinfachte Regelwerke für kleine und nicht komplexe Institute etabliert werden.  
  • Der europäische Gesetzgeber muss Voraussetzungen für vereinfachte Regelwerke von kleinen und nicht komplexen Instituten schaffen, beispielsweise durch ein klar definiertes Kleinbankenregime.
3. Level II und Level III – Vorgaben zielgerichtet einsetzen 
Hintergrund

Das Lamfalussy-Verfahren sieht eine mehrstufige Aus-gestaltung der europäischen Finanzmarktregulierung vor. Leitlinien und Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Level III) sollen dabei insbesondere EU-Richtlinien und Verordnungen (Level I) sowie technische Standards (Level II) konkretisieren.

Die Leitlinien werden in der Regel für international tätige Großbanken entwickelt und zeichnen sich durch hohe Detailtiefe und eine umfassende Abdeckung unterschiedlicher Geschäftsmodelle aus.

Bisher hat die Bafin diese Leitlinien  weitgehend unverändert in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Dies führt insbesondere bei kleinen und regional tätigen Instituten zu erheblichem Umsetzungsaufwand.

Ein Gutachten von Prof. Lars Klöhn greift diesen Befund auf, belegt ihn empirisch und zeigt zugleich Ansatzpunkte für eine stärkere Proportionalität in der Aufsicht auf.

Anlagen

Standpunkt_Umsetzung von EBA- und ESMA-Leitlinien.pdf(229.95 KB)
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