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20.05.2021

Dispodeckel ist ein inakzeptabler Markteingriff

Pläne zur Deckelung des Dispozinses werden sich als Bärendienst an Bankkunden erweisen

Die heute veröffentlichten Beschlüsse der 17. Verbraucherschutzministerkonferenz zur Deckelung der Höhe von Dispozinsen treffen auf völliges Unverständnis beim Genossenschaftsverband Bayern (GVB). „Ein derart weitreichender Markteingriff ist in keiner Weise gerechtfertigt oder gar zu akzeptieren“, sagte GVB-Präsident Jürgen Gros am Donnerstag in München.

Mit der Aufforderung an die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass Dispozinsen künftig „deutlich unter dem gegenwärtigen durchschnittlichen Zinsniveau“ liegen sollen, „hebelt man marktwirtschaftliche Strukturen aus“, mahnte Gros: „Die Politik hat hier vermeintlich den Verbraucherschutz im Fokus, verkennt aber völlig die Realität und erweist den Bankkunden einen Bärendienst.“

Zur Realität gehört: „Banken ziehen aus Dispozinsen keinen nennenswerten Ertrag.“ Privatkunden der bayerischen Kreditgenossenschaften zahlten im Jahr 2020 rund 53 Millionen Euro an Dispozinsen. Bei einem Gesamtzinsertrag in Höhe von fast drei Milliarden Euro entspricht das einem Anteil von nur 1,8 Prozent. „Ein Geschäftsmodell ist das nicht“, sagte Gros.

Dafür stelle der Dispokredit für Verbraucher ein schnell verfügbares und unkompliziertes Mittel dar, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überwinden. Für die Bank sei das nicht planbar. „Banken stellen mit dem Dispo einen flexiblen und unbesicherten Kredit zur Verfügung“, gab Gros zu bedenken. Dieses Modell hat seinen Preis. Denn mit dieser Art von Krediten seien auch ein höherer administrativer Aufwand und hohe regulatorische Auflagen verbunden.

Die jetzige Entscheidung zur Deckelung könnte dagegen für Verbraucher unbeabsichtigte Konsequenzen haben: „Wer könnte es den Banken verdenken, wenn sie unter diesen Umständen gar keine Dispos mehr anbieten?“, warnte Gros. „Ähnlich wie in Großbritannien bereits der Fall, könnten Verbraucher dann in die Schattenwirtschaft gedrängt werden, wo sie Wucherkonditionen gegenüberstehen.“

Von Wucherkonditionen könne dagegen bei Dispokrediten keine Rede sein. Im Jahr 2010 belief sich der Zinssatz für Überziehungskredite in Deutschland auf ca. 10,19 Prozent. Seither ist er stets zurückgegangen und lag zum Jahresende 2020 bei 7,11 Prozent – Tendenz weiter sinkend bei gleichzeitig nachlassender Nachfrage. „Kunden steht außerdem die Möglichkeit offen, mit der Bank Sonderkonditionen beim Dispo zu vereinbaren“, erklärte Gros.

Als Dauereinrichtung seien Dispokredite ohnehin nicht gedacht. Wer ein Darlehen brauche, könne sich jederzeit an seine Bank wenden und unter einer Vielzahl von Alternativen auswählen.

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