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09.07.2021

Finanzierung des Aufschwungs sicherstellen

Gemeinsames Papier: Bayerische Wirtschafts- und Bankenverbände fordern regulatorische Erleichterungen und die Finanzierung von Wachstum

Nach dem heftigen Einbruch im Zuge der Corona-Krise fasst die Wirtschaft wieder kräftig Tritt. Diesen beginnenden Aufschwung gilt es zu fördern und zu unterstützen. Wirtschaftskammern und Verbände aus der Finanzwirtschaft haben dazu ein gemeinsames Papier entwickelt, in dem sie ihre Vorschläge an die bayerische und deutsche Politik zusammenfassen, wie der positive Trend in der Wirtschaft unterstützt sowie neue Belastungen für Unternehmen und Kreditinstitute verhindert werden können.

Gute Finanzierungsbedingungen für Zukunfts- und Wachstumsinvestitionen müssen gewährleistet sein, fordern die IHK München und Oberbayern, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Bankenverband, der Genossenschaftsverband Bayern und der Sparkassenverband Bayern in dem gemeinsamen Papier „Neustart der Wirtschaft unterstützen – Finanzierung fit machen“. Die Corona-Pandemie hat die Finanzierungsstruktur vieler Unternehmen stark belastet. Sie mussten auf ihre Eigenkapitalpolster zurückgreifen. Um ihre Finanzierungskraft wieder zu stärken und neue Investitionen anzustoßen, sind diese Unternehmen auf verlässliche Finanzierungsbedingungen angewiesen.

Die Kammern und Verbände sprechen sich für eine praxistaugliche Regulierung aus, die es Banken und Sparkassen erlaubt, sich auf die Finanzierung des Wiederanlaufs und Aufschwungs zu konzentrieren. Die für die Kreditvergabe nötigen Kapitalrücklagen der Institute dürfen nicht wieder begrenzt werden. Ansonsten könnte der Aufschwung wieder abgewürgt werden. Doch genau das droht mit der Umsetzung der finalen Basel III-Standards. Bei der Umsetzung der internationalen Bankenstandards in Europa sollten sich Bayern und Deutschland daher gezielt für Anpassungen einsetzen. Ein Aufsichtsrahmen, der sich sowohl in Normal- wie Krisenzeiten bewährt und komplexe Anpassungen im laufenden Betrieb unnötig macht, soll das Ziel einer verlässlichen Unternehmensfinanzierung ebenfalls fördern.

Mit Blick auf die Bundestagswahl im Herbst appellieren die Verbände an die neue Bundesregierung, weitere Belastungen zu vermeiden und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Daher soll die künftige Bundesregierung bei der Umsetzung europäischer Vorschriften in nationales Recht nicht über das von der EU geforderte Maß hinausgehen („Goldplating“). Gleichzeitig müssen auf EU-Ebene vereinbarte Spielräume für Entlastungen auch genutzt werden. In jedem Fall sollten neue regulatorische Vorgaben auf ihre Praxistauglichkeit hin untersucht werden.

Neben Entlastungen von Bürokratie fordern die Verbände steuerliche Anreize für Investitionen in den Wiederanlauf und die Finanzierung von Unternehmen zu schaffen. So müsse die Möglichkeiten zum steuerlichen Verlustrücktrag verbessert werden, um Unternehmen den Neustart zu erleichtern. Die bereits vollzogene Ausweitung des Verlustrücktrags auf die Jahre 2020 und 2021 auf zehn Millionen Euro (20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) sei zu begrüßen. Allerdings solle der steuerliche Verlustrücktrag auf die vergangenen drei bis fünf Jahre erweitert werden, damit mittelständische Unternehmen, die Corona bedingt Verluste erlitten haben, besser von der Möglichkeit profitieren können.

Die IHK ist die gesetzliche Vertretung der gewerblichen Wirtschaft. Die Aufgabe der IHK ist es, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und rund 80 vom Staat übertragene öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Mit rund 400.000 Mitgliedsunternehmen ist die IHK für München und Oberbayern bundesweit die größte IHK.

In der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern haben sich die sechs Handwerkskammern im Freistaat zusammengeschlossen, um ihre Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft gemeinsam zu vertreten. Die Arbeitsgemeinschaft kümmert sich um die Belange von mehr als 200.000 Handwerksbetrieben mit fast 1 Million Beschäftigten, darunter 70.000 Auszubildenden (Stand 31.12.2020).

Der Bayerische Bankenverband vertritt die Interessen von rund 70 in Bayern tätigen privaten Banken, Großbanken, Regional- und Spezialbanken, Pfandbriefbanken, Privatbankiers sowie Niederlassungen ausländischer Banken. Diese beschäftigen in Bayern ca. 24.000 Mitarbeiter. Der Bankenverband ist Ansprechpartner für die bayerische Landesregierung, den Landesgesetzgeber und die Landesbehörden in allen kreditwirtschaftlichen Fragestellungen, nimmt Stellung insbesondere zu Gesetzesinitiativen mit kreditwirtschaftlichem Hintergrund und unterstützt mit Expertenwissen.  

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt seit mehr als 125 Jahren die Interessen bayerischer Genossenschaften. Zu seinen 1.181 Mitgliedern zählen 222 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 959 Unternehmen aus Branchen wie Landwirtschaft, Energie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Sie bilden mit rund 50.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Anteilseignern eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat (Stand: 31.12.2020).

Der Sparkassenverband Bayern (SVB) ist zentraler Dienstleister für die 64 bayerischen Sparkassen und deren Träger. Mit einer addierten Bilanzsumme von 240 Milliarden Euro betreiben die bayerischen Sparkassen in allen Teilen des Freistaates Bayern Finanzdienstleistungsgeschäfte mit Schwerpunkt Privatkunden und gewerblicher Mittelstand. Bayernweit sind bei den Sparkassen fast 36.000 Angestellte beschäftigt, davon mehr als 2.500 Auszubildende und Trainees (Stand 31.12.2020).

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