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11.04.2022

Nachbesserung: Eigenkapitalanforderungen an Banken nicht überdehnen

Bayerische Finanz- und Realwirtschaft fordert, bei Basel III-Umsetzung auf Augenmaß zu achten

Die Umsetzung der internationalen Bankenstandards Basel III und die damit verbundenen Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute in der EU geht in die entscheidende Phase. Aus Sicht der bayerischen Finanz- und Realwirtschaft geht die von der EU-Kommission vorgeschlagene Umsetzung in die richtige Richtung. Dennoch sehen die Industrie- und Handelskammern in Bayern, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Bankenverband, der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) und der Sparkassenverband Bayern Nachbesserungsbedarf: In einem gemeinsamen Papier fordern sie, darauf zu achten, die Eigenkapitalanforderungen an die Banken und Sparkassen nicht zu überdehnen und die kreditbasierte Finanzierung der mittelständischen Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Nach dem erhofften Abklingen der Corona-Pandemie wollen die Unternehmen im Freistaat wieder durchstarten. Um die dazu notwendigen Investitionen tätigen zu können, sind sie auf verlässliche und günstige Finanzierungsbedingungen angewiesen. Neben der Pandemie sind zuletzt jedoch weitere Belastungs- und Unsicherheitsfaktoren hinzugetreten, wie der Krieg in der Ukraine, hohe Energiepreise, bis zum Bersten gespannte Lieferketten sowie die erheblich gestiegene Inflation.

Daher sollte bei der Umsetzung von Basel III darauf geachtet werden, pauschale Eigenkapitalerhöhungen durch die Banken zu verhindern, wie dies seitens der Politik zugesagt war. Ansonsten könnten sich Darlehen empfindlich verteuern und damit das Investitionstempo erheblich drosseln. Besonders betroffen könnte die Immobilien- und Leasingfinanzierung sein. Auch Kreditlinien, die Unternehmen in unsicheren Zeiten dringend zur Absicherung ihrer Liquidität benötigen, könnten sich deutlich verteuern.

Wichtig sei zudem, so die Verbände und Kammern, dass mittelständische Unternehmen ohne externe Ratings bei der Kreditvergabe nicht schlechter gestellt werden. Aufgrund der hohen Kosten für eine externe Bewertung haben viele Mittelständler kein externes Rating. Genau für diese Unternehmen könnten sich jedoch, nach einer von der EU-Kommission vorgeschlagenen Übergangsfrist, die Kredite zusätzlich verteuern.

Die Verbände und Kammern regen zudem an, regulatorische Vorgaben, die auf die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute zielen, ganzheitlich zu betrachten. Jede Aufsichtsinstanz plant ihr Vorgehen unabhängig von den anderen und immer wieder zielen die Maßnahmen der unterschiedlichen Behörden auf das Eigenkapital. Zur BaselIII-Umsetzung kommen beispielsweise die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhöhten Kapitalpuffer hinzu – der antizyklische Puffer sowie der sektorale Risikopuffer. Ganz aus dem Blick gerate überdies, dass im Zuge der Aufarbeitung der Finanzkrise die Banken ohnehin massiv Eigenkapital aufgebaut haben und daher heute deutlich solider dastehen als noch vor Beginn der Finanzkrise.

Einen Beitrag zur Entlastung von Kreditinstituten könnte auch eine konsequente Reduzierung von Offenlegungspflichten leisten. Das würde Bürokratie abbauen und somit neue Kapazitäten für die Mittelstandsfinanzierung schaffen. Daher schlagen die Kammern und Verbände vor, Offenlegungspflichten für kleine nicht-komplexe Institute, die nicht am Kapitalmarkt gelistet sind, komplett aufzuheben. Es ergibt keinen Sinn, solche kleineren, oftmals regional tätigen Institute aufsichtlich ebenso zu behandeln wie international tätige Großbanken.

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt seit mehr als 125 Jahren die Interessen bayerischer Genossenschaften. Zu seinen 1.167 Mitgliedern zählen 208 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 959 Unternehmen aus Branchen wie Landwirtschaft, Energie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Sie bilden mit rund 50.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Anteilseignern eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat (Stand: 31.12.2021).

In der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern haben sich die sechs Handwerkskammern im Freistaat zusammengeschlossen, um ihre Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft gemeinsam zu vertreten. Die Arbeitsgemeinschaft kümmert sich um die Belange von rund 209.000 Handwerksbetrieben mit insgesamt 947.000 tätigen Personen, darunter 67.000 Auszubildende (Stand 31.12.2021).

Der Sparkassenverband Bayern (SVB) ist zentraler Dienstleister für die 63 bayerischen Sparkassen und deren Träger. Mit einer addierten Bilanzsumme von rund 254 Milliarden Euro betreiben die bayerischen Sparkassen in allen Teilen des Freistaates Bayern Finanzdienstleistungsgeschäfte mit Schwerpunkt Privatkunden und gewerblicher Mittelstand. Bayernweit sind bei den Sparkassen fast 35.000 Angestellte beschäftigt, davon knapp 2.500 Auszubildende und Trainees (Stand 31.12.2021).

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) e. V. ist die Dachorganisation der neun IHKs in Bayern. Der BIHK ‎repräsentiert das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat und spricht für 990.000 Unternehmen aller Größen und Branchen. Seit seiner Gründung im Jahr 1909 ist er die größte ‎Wirtschaftsorganisation im Freistaat Bayern.‎

Dem Bayerischen Bankenverband e.V. gehören rund 70 in Bayern tätige private Banken an, die wiederum ca. 24.000 Mitarbeiter beschäftigen. Dabei handelt es sich um Großbanken, Regional- und Spezialbanken, Pfandbriefbanken, Privatbankiers sowie Niederlassungen ausländischer Banken. Der Verband hat die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen der privaten Banken und der Finanzdienstleistungsbranche in Bayern wahrzunehmen und zu vertreten.

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