SIE BENUTZEN EINEN VERALTETEN BROWSER

Um den vollen Funktionsumfang dieser Webseite zu erfahren, benutzen Sie einen neueren Browser (z. B. Google Chrome oder Mozilla Firefox).

Aktionen
Pressemitteilung
KommunikationWare
10.12.2025

GVB fordert Ausnahmen für kleine genossenschaftliche Wasserversorger

Verband warnt vor Schnellschuss bei der Änderung des Bayerischen Wassergesetzes – „Wassercent“ belastet genossenschaftliche Versorger und Landwirtschaft

Am heutigen Mittwoch berät der Landtag in der zweiten Lesung die Änderung des Bayerischen Wassergesetzes. Das Gesetzesvorhaben soll die Regulierung der Wasserversorgung grundlegend modernisieren und den sparsamen Umgang mit Wasser fördern. Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) moniert in einer Stellungnahme, dass mit der Neuregelung bewährte genossenschaftliche Strukturen für eine günstige Lebensmittelversorgung auf dem Land infrage gestellt werden.

„Wir begrüßen ausdrücklich das Bestreben, die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Bayern zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten. Allerdings stellt das Gesetz in der jetzigen Form kleine genossenschaftliche Wasserversorger sowie die genossenschaftliche Land- und Milchwirtschaft vor enorme Herausforderungen“, betonte Stefan Müller, Präsident des GVB. Für genossenschaftliche Wasserversorgungsunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe fordert der Verband dringend Anpassungen. „Kleine Wassergenossenschaften, die die Öffentlichkeit mit sauberem und bezahlbarem Trinkwasser versorgen, müssen von erhöhten Auflagen ausgenommen werden. Auch für die Landwirtschaft braucht es Ausnahmen von den Entnahmegebühren, wie in anderen Bundesländern“, forderte Müller.

Der GVB vertritt 42 genossenschaftliche Wasserversorger, die im ländlichen Raum aktiv sind und meist ehrenamtlich geführt werden. Der Gesetzentwurf führt zu deutlich erhöhten Aufwänden für die Umsetzung der Meldepflichten im neuen digitalen Wasserbuch. Diese zusätzlichen Ressourcen können ehrenamtlich geführte Unternehmen kaum aufbringen. Dadurch droht die Aufgabe des Betriebs und damit eine Schwächung der dezentralen Wasserversorgung im ländlichen Raum. „Die kleinen regionalen genossenschaftlichen Versorgungsunternehmen erfüllen alle Qualitätsanforderungen und machen nicht mal ein Prozent des Wasserverbrauchs aus. Sie können zusätzlichen Aufwand nicht so gut schultern wie große kommunale Versorger. Wir brauchen Ausnahmeregelungen für kleine, regionale Anbieter“, betont Müller.

Auch bei der Einführung des „Wassercents“, eines neuen Entnahmeentgelts, sollen nach Ansicht des Verbands die Freigrenzen so gestaltet werden, dass kleine regionale Wassergenossenschaften davon profitieren. Anderenfalls würden die Genossenschaften nach Schätzungen des Verbands ihre Preise um sechs bis sieben Prozent erhöhen müssen, da sie aufgrund ihres Förderzwecks die steigenden Kosten komplett an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben müssten.  

Auch für die genossenschaftliche Milch- und Landwirtschaft bringt der Entwurf zusätzliche Belastungen. Höhere Kosten und wasserrechtliche Auflagen führen dazu, dass Verarbeitungsbetriebe und landwirtschaftliche Produzenten in ihrer Arbeit unverhältnismäßig eingeschränkt werden. „Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit müssen Hand in Hand gehen, sonst wandert die Lebensmittelproduktion aus Bayern ab. Das kann nicht die gewünschte Lenkungswirkung sein“, betonte Müller.

Der Verband ruft die Abgeordneten des Bayerischen Landtags dazu auf, auf einen Schnellschuss beim Wassergesetz zu verzichten und in der Gesetzesberatung eine praxistaugliche Lösung zu finden, die den vollumfänglichen Ressourcenschutz ermöglicht. Die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen eine bayerische Grundversorgung mit Essen und Trinken sicherstellen.

Aktionen