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Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments hat sich heute für eine gleichzeitige Einführung von Online‑ und Offline‑Variante des digitalen Euro ausgesprochen.
„Das ist die falsche Entscheidung. Mit der Einführung der Online-Variante des digitalen Euro wird ein staatliches Parallelangebot aufgebaut, das keinen erkennbaren Mehrwert gegenüber heute bereits am Markt existierenden Zahlungsmöglichkeiten hat, aber funktionierende Märkte angreift“, sagte der Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), Stefan Müller. „Von einem Marktversagen kann keine Rede sein und nur dieses hätte diesen weitrechenden staatlichen Eingriff gerechtfertigt.“
Der GVB bewertet den Beschluss entsprechend kritisch. Die Prioritäten sind falsch gesetzt: Statt gezielt dort anzusetzen, wo der digitale Euro tatsächlich gebraucht wird, entsteht eine Doppelstruktur, die Ressourcen bindet und bestehende Marktmechanismen unter Druck setzt.
Aus Sicht des Verbands wäre eine prioritäre Einführung der Offline‑Variante der richtige Weg gewesen. Sie bietet einen klaren Zusatznutzen durch höhere Resilienz im Zahlungsverkehr und ein Datenschutzniveau, das sich am Bargeld orientiert.
Die Online-Variante hingegen schafft eine staatliche Infrastruktur in direkter Konkurrenz zu bestehenden privaten Lösungen. Dies bedeutet erhebliche Risiken für Wettbewerb und Innovation.
„Das ist ordnungspolitisch das falsche Signal“, sagte Müller. „Ein Online‑Euro trifft auf einen funktionierenden Markt und stört ihn, statt ihn zu stärken.“
Hinzu kommen erhebliche Kosten: Für Banken werden milliardenschwere Implementierungsaufwände erwartet, die an anderer Stelle für Digitalisierung und Innovation fehlen. „Am Ende zahlen europäische Anbieter die Rechnung. Profitieren würden im Zweifel andere“, warnte Müller.
Für die anstehenden Trilog-Verhandlungen muss gelten: Die Festlegung des Halte-Limits für den digitalen Euro darf nicht ausschließlich in der Hand der Europäischen Zentralbank liegen, sondern muss einer demokratischen und politischen Kontrolle unterliegen. Zudem sollte das Halte-Limit auf maximal 500 Euro begrenzt werden, um die Stabilität des Bankensystems und die Refinanzierungsbasis der regionalen Kreditinstitute zu schützen.